Kinderfreizeitbonus: 100 Euro für Ferienspaß
Geschlossene Kitas, Homeschooling, Existenzängste der Eltern – Corona hat auch Kinder vor eine große Belastungsprobe gestellt. Um Familien finanziell zu entlasten, wurden verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter auch der Kinderbonus und der Kinderzuschlag. Am 11. Juni hat der Bundestag die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus beschlossen – 100 Euro je Kind können für Freizeitspaß genutzt werden.
„Mit dem Kinderfreizeitbonus möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass alle Kinder nach den Corona-Strapazen einen unbeschwerten Sommer genießen können“, so Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht. Die Finanzspritze komme Kindern und Jugendlichen zugute, deren Familien wenig finanziellen Spielraum haben und deswegen durch die Pandemie besonders belastet sind. „Mit den 100 Euro soll jedes dieser Kinder Freizeitangebote wahrnehmen können und Versäumtes nachholen. Das Geld kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden – je nach Lust und Laune.“
Kinderfreizeitbonus: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Außerdem können Familien, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, den Bonus in Höhe von 100 Euro erhalten.
Ein Antrag muss in der Regel nicht gestellt werden. „Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.“
Zuletzt hatten Familien im Mai einen Kinderbonus erhalten. Ein Antrag war nicht nötig – die 150 Euro Kinderbonus kamen automatisch: Im Mai erhielten Familien eine einmalige Finanzspritze für jedes Kind, für das im laufenden Jahr mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Bestand im Mai Anspruch auf Kindergeld, erfolgte die Auszahlung des Kinderbonus auch im Mai. Für alle anderen Kinder soll der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden.
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