Der Wirbel um den digitalen Impfnachweis wird nicht weniger. Während die Apotheken die Mammutaufgabe trotz technischer Probleme stemmen und den Ansturm bewältigen, wird schon über die Vergütung diskutiert. Wie gestern bekannt wurde, will Gesundheitsminister Jens Spahn das Apotheken-Honorar für das Erstellen digitaler Corona-Impfnachweise zum 1. Juli senken. Für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist das nicht nachvollziehbar.
Stellen Apotheken einen digitalen Impfnachweis aus, wird die Leistung mit 18 Euro vergütet. Werden im direkten zeitlichen Zusammenhang Nachweise für die Erst- und Zweitimpfung erstellt, liegt das Honorar für die Erstimpfung bei 18 Euro und für die digitalisierte Zweitimpfung bei 6 Euro. Wie die Deutsche Presse-Agentur gestern mitteilte, soll die Vergütung je Zertifikat von 18 Euro auf nur noch 6 Euro sinken, das teilte Spahn gestern bei Beratungen mit den Gesundheitsminister:innen der Länder mit. Die ABDA bezieht Stellung:
„Die Apothekerinnen und Apotheker sind verärgert und verlieren ihr Vertrauen in die Berliner Politik. Der Gesetzgeber will jetzt zum wiederholten Male die Vergütung für pandemiebedingte Sonderaufgaben, die die Apotheken vor Ort sehr kurzfristig, sehr verlässlich und mit viel Engagement übernommen haben, innerhalb kürzester Zeit erheblich senken“, so Overwiening. Würde das Honorar gesenkt, sei die Bereitschaft der Kolleg:innen, die Leistung anzubieten in Gefahr. „Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit haben, sinkt die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben zu übernehmen.“
Außerdem hätten die Berufsorganisationen in den Aufbau einer IT-Infrastruktur investiert, die Apotheken vor Ort haben Personal abgestellt und zusätzliche Hardware eingesetzt. „Die Ausstellung eines Zertifikates bedeutet zum einen, die Daten zu prüfen, einzugeben und auszudrucken. Zum anderen geben die Apotheken den Menschen viel zusätzliche Unterstützung zur Nutzung der CovPass-App. Der Zeitaufwand nimmt dadurch deutlich zu. Die berichtete drastische Absenkung des Honorars ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.“
In der vergangenen Woche hatte Spahn das Honorar in Höhe von 18 Euro noch verteidigt: „Die Vergütung soll den Aufwand widerspiegeln“, so Spahn. „Hätte man einen Preis genommen, der den Aufwand nicht berücksichtigt, hätten viele Apotheken nicht mitgemacht. Wir haben ein hohes Interesse, dass viele Bürgerinnen und Bürger zügig ihre Nacheintragung machen können“, so Spahn.
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