Keine Apotheke ohne Frauen – 89 Prozent der Apothekenangestellten sind weiblich. Denn Apotheke und Familie lassen sich in der Regel gut vereinbaren. Doch weil nicht nur die Familienfreundlichkeit, sondern auch die Work-Life-Balance für Angestellte immer wichtiger wird, scheint die Apotheke der ideale Arbeitsplatz sein. Die Arbeit in Vollzeit ist ein Auslaufmodell – mehr als 81.000 Apothekenangestellte arbeiten in Teilzeit.
In Deutschland gibt es laut Zahlen der ABDA 18.671 Apotheken (1. Quartal 2021). In den Betriebsstätten arbeiten 160.454 Mitarbeiter:innen (Stand 2020) – der Frauenanteil liegt insgesamt bei 89 Prozent. Im Vergleich der einzelnen Berufsgruppen ist der Frauenanteil unter den PKA mit 98 Prozent am größten, gefolgt von PTA und Pharmazieingenieur:innen mit je knapp 97 Prozent.
Spannender ist allerdings der Fakt, dass laut Zahlen der ABDA, die in der vergangenen Woche auf dem DAV-Wirtschaftskongress vorgestellt wurden, 81.126 Apothekenangestellte im Jahr 2020 in Teilzeit gearbeitet haben. Das ist mehr als die Hälfte aller Angestellten. Zum Vergleich: 2018 waren es noch 79.615 Teilzeitkräfte. Wie hoch hier der Frauenanteil ist und wie hoch der Anteil der Teilzeitkräfte in den einzelnen Berufsgruppen ist, lässt sich anhand der veröffentlichten Daten allerdings nicht ablesen. Die Standesvertretung verweist auf Nachfrage auf das statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2021“, das demnächst veröffentlicht werden soll.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt in § 8 die zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit. Anspruch auf einen Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit haben Apothekenmitarbeiter:innen, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und deren Arbeitgeber:in „in der Regel mehr als 15 Angestellte“ beschäftigt. Trifft dies zu und besteht der Wunsch nach Teilzeit, können die Mitarbeiter:innen verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Dies muss schriftlich spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit in Textform bei dem/der Arbeitergeber:in geltend gemacht werden.
Der/die Chef:in hat allerdings die Möglichkeit, den Wunsch auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Ob der/die Chef:in dem Antrag zustimmt oder nicht, muss dem/der Angestellten spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Versäumt der/die Chef:in die Frist, gilt der Wunsch automatisch als bestätigt. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit kann bei positivem Votum frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangt werden.
Mit 18.671 Apotheken liegt Deutschland in puncto Apothekendichte mit 23 je 100.000 Einwohner unter dem EU-Durchschnitt von 32. Funfact: Spitzenreiter in Europa ist Griechenland mit 88 Apotheken je 100.000 Einwohner, Schlusslicht Dänemark kommt auf neun Apotheken.
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