Medikamente für den Tabakausstieg sollen Raucher:innen nach Plänen der großen Koalition künftig von der Kasse bezahlt bekommen können.
„An keiner anderen Droge sterben weltweit und auch hier in Deutschland mehr Menschen als an den Folgen des Rauchens“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) der Deutschen Presse-Agentur nach einem entsprechenden Beschluss des Gesundheitsausschusses am Mittwoch. „Wir werden daher noch in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass die Unterstützung beim Rauchstopp noch besser, noch zielgerichteter, noch einfacher wird.“
Konkret sollen gesetzlich Versicherte, bei denen „eine schwere Tabakabhängigkeit“ festgestellt wurde, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zum Tabakausstieg beziehungsweise zur Tabakentwöhnung bekommen. Welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen in Therapieprogrammen verordnet werden können, soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzt:innen, Kliniken und Krankenkassen festlegen. Eine Folge-Versorgung mit solchen Mitteln soll frühestens nach drei Jahren möglich sein.
Die vom Ausschuss angenommenen Neuregelungen sollen an ein anderes Gesetz angehängt werden, das der Bundestag voraussichtlich an diesem Freitag beschließen soll.
„Tabakentwöhnung wird zur Kassenleistung“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) der dpa. Dies sei ein fundamentaler Wechsel in der Drogenpolitik. „Damit erleichtern wir rund drei Millionen schwerabhängigen Raucherinnen und Rauchern den Ausstieg aus einer Droge, die oft zu schweren Erkrankungen führt.“ Im Rahmen anerkannter Programme bekämen sie einen Anspruch auf Tabakentwöhnung etwa mit Nikotinpflastern und bestimmten Arzneimitteln. Die Drogenbeauftragte Ludwig sagte: „So hilft der Rauchausstieg nicht nur der Gesundheit, sondern auch dem Geldbeutel.“
Details der Kostenübernahme für Medikamente zum Tabakausstieg sollen noch genauer geregelt werden. Unter dem Anspruch soll zunächst ein Entwöhnungsversuch mit einem Programmdurchlauf zu verstehen sein, wie es in der Begründung des Koalitionsantrags heißt. Der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens soll dann auch noch weitere Voraussetzungen regeln: etwa zu Anforderungen an die Ausstiegsprogramme, für die Arzneimittel verordnet werden können – und wie bestimmt wird, dass man eine „starke Tabakabhängigkeit“ hat.
Die Qual der Wahl: Produkte für den Tabakausstieg aus der Apotheke
Wird dem Körper Nikotin entzogen, reagiert der mit Unruhe, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Heißhunger. Die Entzugserscheinungen können durch Nikotinersatzpräparate gemindert werden. Und weil das Portfolio von Pflastern über Kaugummis bis Inhaler reicht, sollte für jede/n (Ex)Raucher:in das passende Produkt dabei sein. Welches Nikotinersatzpräparat das richtige ist, hängt von den individuellen Rauchgewohnheiten und Vorlieben jedes/jeder einzelnen ab.
Bei den transdermalen therapeutischen Systemen (TTS) – Nikotinpflastern – gibt es zwei Varianten. Sie können das enthaltene Nikotin innerhalb von 16 oder 24 Stunden kontinuierlich abgeben. Beide Varianten werden am Morgen auf die Haut aufgeklebt und täglich gewechselt. Nikotinpflaster sind in verschiedenen Wirkstärken erhältlich. Welche Stärke infrage kommt, hängt von der Anzahl der pro Tag gerauchten Zigaretten ab.
Achtung: Wer sich für Nikotinpflaster entscheidet, muss sofort ganz mit dem Rauchen aufhören. Möglich ist jedoch eine Kombination von Pflastern und oralen Darreichungsformen.
Durch die Kombination verschiedener Nikotinersatzpräparate erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Rauchstopp. Dabei sollte eine maximale Nikotinzufuhr von 64 mg innerhalb von 24 Stunden nicht überschritten werden. Kombiniert werden können Kaugummis, Lutschtabletten, Sprays oder Inhaler. Über einen Zeitraum von 24 Stunden sollten mit einem Pflaster zu 25 mg/16 Stunden nicht mehr als 16 Kaugummis zu je 2 mg oder 15 Lutschtabletten zu je 2 mg oder 32 Sprühstöße des Sprays oder 2 Patronen des Inhalers zu 15 mg kombiniert werden.
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