Die kostenlosen Bürgertests sind und bleiben ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie und haben dazu beigetragen, die dritte Infektionswelle zu brechen, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn gestern bei Anne Will. Dennoch soll das Honorar für die Teststellen offenbar sinken. Nach den Plänen des Ministers könnten für die Durchführung bald weniger als zehn Euro pro Test abgerechnet werden.
Mehr als 15.000 Testzentren gibt es hierzulande inzwischen. Dazu zählen neben Apotheken auch andere vom Gesundheitsamt beauftragte Stellen. Sie werden für die Beschaffung und Durchführung der Tests entsprechend vergütet: Bis zu sechs Euro können für die Materialkosten und weitere zwölf Euro (15 Euro bei Ärzt:innen) für das Testen selbst abgerechnet werden. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung komme es in einigen Teststellen in fünf Bundesländern jedoch zu Ungereimtheiten. So würden mehr Tests abgerechnet als tatsächlich durchgeführt wurden. Denn es mangele an Kontrollmechanismen. In der Coronavirus-Testverordnung ist nämlich festgelegt, dass die Unterlagen für die Abrechnung der Tests zwar unverändert bis Ende 2024 gespeichert oder aufbewahrt werden müssen. Allerdings dürfen diese keine Hinweise auf die getesteten Personen enthalten. Die Verantwortlichen der Teststellen übermitteln somit lediglich die Anzahl der durchgeführten Tests an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die wiederum beim Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnen. Wie oft getestet wurde, lässt sich folglich nur schwer nachvollziehen. Hinzu kommt, dass die KVen weder eine Kontrollpflicht noch ein Kontrollrecht für die Testzentren hätten, wie Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, bemängelt.
Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich zu den Betrugsvorwürfen gestern bei Anne Will und erklärte, dass die Kontrolle der Teststellen den zuständigen Gesundheitsämtern obliege. „Ich kann nicht aus Berlin heraus die Teststellen kontrollieren“, so der Minister. Er räumt jedoch ein, dass es offenbar noch stärkere Kontrollen brauche, vor allem bei privaten Anbietern. Das weitere Vorgehen dazu will der Minister nun gemeinsam mit den Gesundheitsministern der Länder besprechen. Er kündigte zudem an, Rücksprache mit dem Finanzministerium halten zu wollen, um Möglichkeiten für eine Kopplung der Teststellen an das Finanzamt auszuloten und so Abrechnungsbetrug noch besser vorzubeugen. „Vor dem Finanzamt haben die meisten noch einmal etwas mehr Respekt als vor dem Gesundheitsamt“, so der Minister.
Fest steht in jedem Fall: Das Testhonorar wird sinken. Denn die Marktpreise für Tests seien inzwischen deutlich niedriger. So gebe es einige Tests bereits für zwei Euro, andere dagegen für vier Euro. Als Materialkosten könnten demnach wohl zwischen bis zu drei und vier Euro statt bisher sechs Euro für jeden Test abgerechnet werden. Auch das Honorar für die Dienstleistung des Testens will der Minister absenken. Dabei soll weiterhin zwischen medizinischem und nicht-medizinischem Personal unterschieden werden. Eine genaue Summe konnte Spahn noch nicht nennen, er geht jedoch von weniger als zehn Euro pro Test für die Durchführung aus. Für die genauen Beträge werde nun noch einmal eine Analyse durchgeführt.
Hinzu kommt, dass Testzentren künftig verpflichtet werden sollen, Testergebnisse auch an die Corona-Warn-App zu übermitteln, wenn Getestete dies wünschen. Anbieter, die dies nicht ermöglichen, sollen kein Honorar mehr erhalten. „Wer sich nicht an die Corona-Warn-App anschließt, kann nicht mehr abrechnen“, so Spahn. Beide Schritte seien jedoch bereits langfristig geplant gewesen.
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