Spätestens seit Pfingsten greifen nahezu in ganz Deutschland Lockerungen. Voraussetzung für den Besuch von Restaurants, Friseuren und Co. ist häufig ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Doch kostenlose Schnelltests sind begrenzt, oder? Jein! Bürgertests sind sogar täglich möglich – zumindest unter gewissen Voraussetzungen.
Laut Coronavirus-Testverordnung § 4a haben symptomfreie Bürger:innen Anspruch darauf, sich mittels Antigen-Test auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Die Kosten für die sogenannten Bürgertestungen übernimmt der Bund. Durchführen können die Tests neben den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch beauftragte Dritte, beispielsweise Ärzt:innen oder auch Apotheken. In § 5 ist außerdem geregelt, dass die Bürgertests „im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal in der Woche in Anspruch genommen werden“ können. Viele Bürger:innen gehen folglich davon aus, dass sie sich einmal wöchentlich kostenlos testen lassen können. Dabei besteht die Möglichkeit grundsätzlich häufiger – dank des Wortes „mindestens“.
„Immer wieder wird die […] Verordnung des Bundes falsch interpretiert. Mindestens einmal pro Woche bedeutet ausdrücklich, dass Tests mehrfach wöchentlich kostenlos möglich sind. Empfohlen sind sie dreimal pro Woche“, schrieb Sachsens Ministerpräsident Kretschmer bereits im April via Twitter. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin bestätigt dies auf ihrer Website: „Die Testung mittels Antigen-Test (Schnelltest) können Bürger:innen mindestens einmal pro Woche in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Bürger:innen sich bei Bedarf auch mehrmals die Woche testen lassen können.“ Folglich können Bürgertests sogar täglich durchgeführt werden – wenn dies die Testkapazitäten zulassen, wie das Land Niedersachsen erklärt. „Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.“
Hinzu kommt, dass verschiedene Teststellen, beispielsweise Testzentren und Apotheken, nicht miteinander vernetzt sind und dass die erhobenen Personendaten von Getesteten nach einem negativen Ergebnis direkt gelöscht werden. Somit wird nicht registriert, wer sich wie oft testen lässt, wird das Sächsische Sozialministerium in einem Bericht des MDR zitiert. Täglichen Bürgertests dürfte also grundsätzlich nichts im Wege stehen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ozempic: Ware in „erhöhten Mengen“ noch im November
Ozempic (Semaglutid, Novo Nordisk) ist seit rund zwei Jahren knapp. Nun kommt es zum Comeback: Der Hersteller informiert über eine …
E-Rezept: Retax wegen Fristüberschreitung
Dem Vernehmen nach werden derzeit vermehrt E-Rezepte aufgrund von Fristüberschreitungen retaxiert. Dabei ist eine Überschreitung der 28-tägigen Belieferungsfrist in Ausnahmefällen …
Minusstunden an Heiligabend?
Über Heiligabend und Silvester wird immer wieder diskutiert. Zum einen wird um den Dienst gestritten und zum anderen stellt sich …