Erst knapp, dann im Überfluss: Weil aktuell vielerorts große Mengen Vaxzevria zur Verfügung stehen, stellt sich die Frage, ob Ärzt:innen das Impfintervall bei AstraZeneca verkürzen können, um Bürger:innen schneller durchzuimpfen. Ist es erlaubt, schon nach vier Wochen die zweite Spritze zu setzen? Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) liefert die Antwort. Mehr noch: Laut Gesundheitsminister Jens Spahn soll die Entscheidung flexibel in die Hände der Ärzt:innen und Impflinge gelegt werden.
Um vielen Menschen den Zugang zu einer Erstimpfung zu ermöglichen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit 1. April, den Zeitraum zwischen erster und zweiter Dosis der Corona-Vakzinen möglichst auszureizen. Für Vaxzevria bedeutet das eine Spanne von zwölf Wochen. Zugelassen ist der Impfstoff von AstraZeneca jedoch mit einem Impfintervall von mindestens vier und maximal zwölf Wochen. Inzwischen stehen deutlich mehr Impfdosen als zu Beginn der Impfkampagne zur Verfügung. Außerdem empfiehlt die STIKO den Impfstoff nach dem Auftreten von Sinusvenenthrombosen und Thrombozytopenien in Zusammenhang mit der Impfung nur noch für Personen ab 60 Jahren. Folglich kommt es vielerorts zu einem Überschuss an Vaxzevria. Die KVSH hatte eine neue Strategie ins Gespräch gebracht. Sie legte den Arztpraxen bereits Ende April in einem Schreiben nahe, das Impfintervall bei der AstraZeneca-Vakzine auf vier Wochen zu verkürzen, um eine schnellere Durchimpfung zu erreichen. Der Gesundheitsminister gab dem Vorhaben gestern grünes Licht: Ärzt:innen und Impflinge können entscheiden, wann die Zweitimpfung im Zeitraum von vier bis zwölf Wochen nach der Erstimpfung stattfindet.
Achtung: Bürger:innen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit Vaxzevria erhalten haben, sollen laut STIKO-Empfehlung nach zwölf Wochen die zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Möglich machen soll dies die breite Menge an Impfdosen – zumindest in KW 19. Denn Ärzt:innen im Bundesland Schleswig-Holstein können zusätzlich zu den vom Bund bereitgestellten Dosen noch Vaxzevria aus dem Landesbestand erhalten, und zwar in Schritten zu 100 Dosen, so die KVSH in ihrem Newsletter zum 5. Impf-Update. „Die momentane wöchentliche Anforderungsmenge ist ab 100 Dosen nach oben nicht begrenzt. Sie erhalten eine bis mehrere Abpackungen à 10 Vials. Als Kostenträger ist auf diesem Rezept ,Land Schleswig-Holstein‘ anzugeben.“ Die Lieferung dieser zusätzlichen Mengen erfolge ebenso wie bei den Bund-Impfstoffen über die Apotheken.
Wie die Zusatzdosen verimpft werden – ob im regulären Praxisbetrieb oder im Rahmen einer Sonderaktion –, sei den Ärzt:innen selbst überlassen. Ebenso könnten sie dann entscheiden, ob sie das Impfintervall bei AstraZeneca verkürzen. „Überlegen Sie, ob Sie Ihren Patienten den Minimalabstand von 4 Wochen („ready for summer“) anbieten wollen. Das Interesse der Gruppe Ü60 dürfte dazu hoch sein“, so die KVSH.
Dies sei im Rahmen der bedingten Zulassung durchaus möglich, auch wenn die STIKO derzeit eine andere Empfehlung gibt. „Weder die STIKO-Empfehlung zu den Impfabständen noch die Landesvorgaben für die Zentren sind rechtsverbindliche Vorgaben für Praxen“, heißt es bereits im Newsletter zum 4. Impf-Update der KVSH. Entscheidend sei allein die Fachinformation des Herstellers. Folglich könnten Ärzt:innen den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eigenständig gemäß organisatorischer Möglichkeiten festlegen. Dem stimmt auch der Bundesgesundheitsminister zu.
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