Belohnung statt Zwang: Was gilt bei der Impfprämie?
Die Corona-Impfungen nehmen Fahrt auf. Spätestens ab Juni soll die Impfpriorisierung fallen und auch Betriebsärzt:innen impfen. Einen Zwang zur Immunisierung gibt es dabei nicht. Das soll laut Bundesregierung auch so bleiben. Arbeitgeber:innen dürfen ihre Beschäftigten also nicht verpflichten, sich impfen zu lassen. Doch wie sieht es mit einer Belohnung für Impfwillige aus? Ist eine Impfprämie erlaubt?
Priorisierung, Impfstoff-Knappheit, Terminchaos und noch vieles mehr: Kaum ein Thema sorgt aktuell für so viel Aufsehen wie die Corona-Impfungen. Das gilt auch für die Apotheken. Immerhin haben sie seit Ostern mit den Impfstofflieferungen an die Hausarztpraxen alle Hände voll zu tun. Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn, sollen Apothekenmitarbeiter:innen in Kürze auch digitale Impfnachweise ausstellen. Für Impfungen in der Apotheke sieht der Minister derzeit dagegen keinen Bedarf. Eine eigene Impfung ist für viele Kolleg:innen derzeit noch ein Wunschtraum, auch wenn die ersten Teams in Berlin nun bereits an der Reihe sind. Doch während einige ihren Impftermin kaum noch abwarten können, sind andere eher skeptisch. Eine Pflicht zur Impfung gibt es nicht, aber manche Arbeitgeber:innen wollen die Mitarbeiter:innen mit einer Impfprämie zur Impfung motivieren. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) liefert eine Antwort: „Gegen eine solche Impfprämie ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Sie fördert ein legitimes Anliegen und stellt die Beschäftigten insgesamt finanziell besser.“ Doch bei der Entscheidung sei der Betriebsrat einzubeziehen, so der DGB weiter – sofern es diesen im Betrieb gibt. „Als Betriebsrat sollte man jedoch beachten, dass eine solche Zahlung unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 u. 10 BetrVG) mitbestimmungspflichtig ist.“
Kein Impfzwang durch Impfprämie
Wichtig ist aber in jedem Fall, dass damit kein indirekter Impfzwang entsteht oder bisher ungeimpfte Kolleg:innen diskriminiert werden. Weil es keine Impfpflicht gibt, dürfen Chef:innen auch keine Maßnahmen gegen noch Nichtgeimpfte oder Impfverweigerer ergreifen. Hinzu kommt, dass die Impfung für bestimmte Bürger:innen wie Schwangere derzeit nicht einmal empfohlen wird. Werden Nichtgeimpfte von einigen Arbeiten ausgeschlossen, kann ein Annahmeverzug vorliegen und der Lohn muss in vollem Umfang gezahlt werden, wenn der/die Beschäftigte die Arbeit in vollem Umfang anbietet.
Schon vor dem offiziellen Impfstart hat sich Ethikexperte Professor Julian Savulescu vom „Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics“ der Universität Oxford grundsätzlich offen gegenüber einer möglichen Impfprämie gezeigt. Demnach spreche aus ethischer Sicht nichts gegen solche Anreize – ob als Geld- oder Sachleistungen –, um zur Impfung zu motivieren. Allerdings dürfe sich daraus kein Zwang ergeben, wie er in einem Beitrag für das „Journal of Medical Ethics“ betonte.
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