Erst nur bis 64 Jahre, dann für alle, nun erst ab 60 Jahren: der Corona-Impfstoff von AstraZeneca sorgte zuletzt für Wirbel – und für eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), auch in Sachen Zweitimpfung. Diese wird nun laut einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz umgesetzt. Damit gibt es keine Vaxzevria-Zweitimpfung für Menschen U60, oder?
Seit Anfang April steht fest: Die Corona-Vakzine von AstraZeneca soll in Deutschland nur für Menschen ab 60 Jahren verimpft werden. So sieht es die Empfehlung der Ständigen Impfkommission vor. Hintergrund sind seltene Sinusvenenthrombosen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auftraten und vor allem jüngere Geimpfte betrafen.
Zwar können laut der STIKO weiterhin auch Personen unter 60 Jahren mit Vaxzevria geimpft werden, jedoch nur nach ärztlichem Ermessen mitsamt sorgfältiger Aufklärung sowie bei individueller Risikoakzeptanz der Patient:innen. Doch wie geht es mit der zweiten Impfdosis bei jüngeren Impflingen weiter? Gibt es keine Vaxzevria-Zweitimpfungen für Personen U60? Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich auf ein Vorgehen geeinigt.
Nach weiterer Prüfung der Vorfälle konnte das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee der Europäischen Arzneimittelagentur inzwischen eine mögliche Verbindung feststellen und empfiehlt daher, „das Vorkommen ungewöhnlicher Blutgerinnsel mit erniedrigter Anzahl von Blutplättchen als sehr seltene Nebenwirkung von Vaxzevria in die Fach- und Gebrauchsinformation“ aufzunehmen, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut.
Keine Vaxzevria-Zweitimpfungen U60: Gesundheitsminister:innen folgen STIKO
Neben einem Umstellen in der Impfkampagne kamen durch die Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung der STIKO viele Fragen auf – vor allem bei unter 60-Jährigen, die bereits eine Erstimpfung mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca erhalten hatten. Hier sorgte die Kommission ebenfalls für Klarheit und empfiehlt die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern folgen der Empfehlung in ihrem aktuellen Beschluss vom 13. April. Demnach soll in Deutschland keine Vaxzevria-Zweitimpfung bei Personen U60 erfolgen – es gibt jedoch Ausnahmen.
Stattdessen sollen Betroffene, wie von der STIKO empfohlen, mit einem Abstand von zwölf Wochen nach der Erstimpfung die zweite Dosis mit den Vakzinen von BioNTech oder Moderna erhalten. „Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung können übergangsweise auch ab der neunten Woche nach der Erstimpfung stattfinden“, heißt es im Beschluss. Die Minister:innen und Senator:innen ergänzen jedoch, dass im Einzelfall bei jüngeren Menschen auch Vaxzevria als zweite Impfdosis verabreicht werden kann. Hierfür gelten wiederum die von der STIKO genannten Voraussetzungen. Die Impfung soll dann laut Beschluss in den Praxen der niedergelassenen Ärzt:innen erfolgen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät dagegen derzeit nicht zu sogenannten Kreuzimpfungen, also einem Wechsel der Vakzine zwischen Erst- und Zweitdosis, da bisher keine Daten über mögliche Risiken vorlägen, wie eine Sprecherin kürzlich betonte.
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