Comirnaty: Keine Etiketten? BioNTech liefert Druckvorlage
Die Corona-Impfung in den Hausarztpraxen ist angelaufen. Für die Praxen gilt eine tägliche Schnell-Doku. Aber auch im Impfpass der Impflinge muss die Immunisierung dokumentiert werden. Die nötigen Etiketten fehlen aber und liegen den vom Großhandel gelieferten Durchstechflaschen Comirnaty nicht bei. BioNTech liefert die Lösung in Form einer PDF-Vorlage, die zum Download angeboten wird.
Impfstoffname und Chargenbezeichnung werden im Impfpass mithilfe eines kleinen Etiketts dokumentiert. In der Regel liegen die Buttons dem gelieferten Impfstoff bei. Doch die Vials Comirnaty erreichen die Apotheken und schließlich auch die Praxen ohne die Sticker. Wer für die Beschaffung zuständig ist, ist unklar. Laut ABDA-Leitfaden besteht für die Apotheken keine Verpflichtung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Bereitstellung der Etiketten auf pharmazeutischer Seite.
Die Lösung kommt von BioNTech. Das Unternehmen stellt eine Vorlage für die Etiketten zum Download bereit, die auf der Praxisseite für Comirnaty abgerufen werden kann. Nachdem die Charge eingegeben wurde, kann die Vorlage auf die passenden Etikettenbögen gedruckt werden. Entsprechendes Infomaterial zur Druckanleitung legt BioNTech der Lieferung bei. Auch die Apotheken können die Etiketten drucken. Dazu müssen sie sich online bei BioNTech registrieren und erhalten so Zugang zur Vorlage.
Zugegeben, Etiketten erleichtern die Doku im Impfpass, allerdings ist auch eine händische Doku möglich. Dazu müssen folgende Angaben einen Platz im Impfpass finden:
- Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffs
- Datum
- Name der Krankheit, gegen die geimpft wird (Covid-19)
- Name, Anschrift und Unterschrift des/der impfenden Ärzt:in
Für die tägliche Schnell-Doku steht den Praxen ein spezielles Impf-Dokuportal zur Verfügung. Einmal am Tag – Deadline ist 23:59 – werden die Daten an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Ziel ist es, das Impfgeschehen zu beobachten. Die tägliche Meldung erfolgt pro Praxis, nicht pro Arzt/Ärztin. Somit müssen Gemeinschaftspraxen die Schnell-Doku nicht arztindividuell erledigen.
Folgende Angaben sind von den Ärzt:innen täglich zu erfassen und an das RKI zu melden:
- die Anzahl der Erstimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
- die Anzahl der Abschlussimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
- die Anzahl der über 60-Jährigen bei den Erst- und Abschlussimpfungen
Auch die Charge des Impfstoffes ist zu dokumentieren, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) müssen die Impfstoffcharge mit der Abrechnung zusätzlich erfassen. Die Verknüpfung von Abrechnung und Doku ist dabei nicht neu für die Praxen, auch bei anderen Impfstoffen werden Daten an das RKI übermittelt.
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