Corona-ArbSchV „verpufft“: Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer:innen?
Statt in vollen Bussen und Bahnen zur Arbeit zu fahren, am heimischen Schreib- oder Küchentisch sitzen und arbeiten: Durch die Corona-Pandemie ist für viele Beschäftigte Homeoffice angesagt. Die Möglichkeit dazu ist sogar in der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung festgehalten, wird jedoch laut einer aktuellen Studie zu wenig genutzt. Kommt daher womöglich bald die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer:innen?
Mit den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz sowie der Abstimmung im Bundestag wurde nicht nur der Lockdown sowie die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert, sondern auch die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung. Diese gilt nun erst einmal weiterhin bis zum 30. April 2021 und dient, wie der Name bereits vermuten lässt, zum Schutz von Beschäftigten während der Pandemie. Um das Ansteckungsrisiko ihrer Mitarbeiter:innen möglichst gering zu halten, sollen Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen treffen. Das gilt auch für Apotheken. Neben der Bereitstellung von Schutzmasken und der Aufteilung in verschiedene Teams zählt das Homeoffice zu den Regelungen der Corona-ArbSchV. Doch trotz Vorgabe arbeitet aktuell nur etwa jede/r dritte Beschäftigte aus dem Homeoffice – zu wenig, wie eine aktuelle Studie vom ifo Institut zeigt. Folglich wird der Ruf nach einer Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer:innen laut.
ifo-Forscher:innen wollen Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer:innen
„Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten – soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es in der Corona-ArbSchV. Zugegeben, aus dem Homeoffice zu arbeiten, ist für Apothekenmitarbeiter:innen zwar nur schwer vorstellbar, aber trotzdem möglich. Gewisse Aufgaben können durchaus von zu Hause aus erledigt werden. Möglich sind beispielsweise Bestellungen, Plausichecks, Buchführung und Rechnungsstellung, administrative Aufgaben, Aktionsplanung, Dienstplanerstellung, Fortbildungen, Aufgaben rund um QMS, BtM-Doku und Rezeptkontrolle. Die Bereitstellung der nötigen IT-Ausstattung liegt in diesem Fall bei der Apothekenleitung.
Doch nicht nur in Apotheken, sondern auch in vielen anderen Betrieben wird das Homeoffice bisher offenbar zu wenig genutzt. Laut der ifo-Studie arbeiteten im Februar etwa 30 Prozent der Arbeitnehmer:innen zumindest teilweise von zu Hause. Grundsätzlich möglich sei dies jedoch für etwa 56 Prozent. „Die im Januar beschlossene Pflicht der Firmen zum Homeoffice, um die Corona-Ansteckungen zu verringern, ist deshalb bislang zum Teil verpufft“, erklärt Studienautor Jean-Victor Alipour.
Um das Ansteckungsrisiko weiter zu senken und somit weitere Öffnungen zu ermöglichen, sei es für ihn und seine Kolleg:innen jedoch essentiell, dass möglichst viele Menschen von zu Hause arbeiten. Die Wissenschaftler:innen wollen daher auch die Arbeitnehmer:innen stärker in die Verantwortung nehmen. Denn diese sind gemäß der Corona-ArbSchV derzeit nicht zum Homeoffice verpflichtet. „Aktuell gibt es in Deutschland lediglich die Bitte an die Arbeitnehmer, ein Angebot zum Homeoffice auch anzunehmen. Frankreich und Belgien hatten dagegen im Winter eine Pflicht zum Homeoffice auch für Arbeitnehmer ausgesprochen“, so Alipour weiter. Für die Forscher:innen wäre daher eine Homeoffice-Pflicht auch für Arbeitnehmer:innen vorstellbar.
Um mehr Angestellte für die Heimarbeit zu motivieren, braucht es ihnen zufolge weitere Anreize. Denn die steuerliche Absetzbarkeit von fünf Euro pro Tag beziehungsweise maximal 600 Euro im Jahr sei nur „zur Entlastung bei den Kosten gedacht, nicht aber als Anreiz“.
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