CBD erlebt einen wahren Hype. Zahlreiche positive Eigenschaften werden der Verbindung zugesprochen. Aber was ist dran am Boom? Stiftung Warentest hat CBD-Öle und CBD-Kapseln genauer unter die Lupe genommen.
Cannabidiol (CBD) besitzt im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) keine berauschenden Eigenschaften, auch wenn die Wirkung über das körpereigene Endocannabinoidsystem (ECS) entfaltet wird. Medizinische Einsatzgebiete sind unter anderem Angststörungen, Entzündungen, Schmerzen, Appetitlosigkeit oder Epilepsie.
Auf dem Markt sind sowohl Öle als auch Kapseln – 17 Produkte hat Warentest auf Inhalts- und Schadstoffe analysiert und Studien gesichtet. Das Urteil könnte nicht eindeutiger sein.
„Nahrungsergänzungsmittel mit CBD können wir nicht empfehlen. Die versprochenen Eigenschaften sind nicht belegt, und die Mittel können riskant sein“, schreibt Warentest. Und das sind die Gründe:
- Sicherheit und Wirkung sind laut Warentest nicht belegt: So seien mögliche Schäden einer Langzeiteinnahme sowie Wechselwirkungen mit Arzneimitteln noch unklar.
- THC-Grenzwerte überschritten: Alle Produkte im Test enthalten neben CBD auch THC. Letzteres zumindest in Spuren. Vier Produkte – Pur Cannabisöl mit 2,75 Prozent CBD (Canobo), Bio CBD 5 Prozent Vollextrakt in Hanföl (Duowell), CBD Softgel Kapseln 5 Milligramm (Hempamed) und Nature Elements Vollspektrum Hemp Caps 25 mg (Natcan) – überschreiten den THC-Grenzwert, der laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) als unbedenklich gilt, ohne dass psychomotorische und psychogene Effekte zu erwarten sind. Pro Kilogramm Körpergewicht sollte pro Tag ein Milligramm nicht überschritten werden. Laut Warentest überschreiten die Kapseln von Natcan den Wert um das Zehnfache.
- Rechtslage: Nahrungsergänzungsmittel, BTM oder Lebensmittel? „Zum Verzehr geeignete CBD-Produkte befinden sich rechtlich in einer Grauzone, sie sind nicht zugelassen und dürfen nicht verkauft werden“, schreibt Warentest.
- Dünne Studienlage: So habe kein Anbieter im Test auf Nachfrage Studien zu Produkt und Nutzen zur Verfügung gestellt. „Wir fanden für Produkte mit Cannabidiol keine Beweise und Studien, die methodisch überzeugten“, schreiben die Expert*innen. Fundierte Belege gebe es nur für Arzneimittel mit Cannabidiol.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an.
Mehr aus dieser Kategorie
ADHS: Agakalin ist wieder lieferbar
Der Versorgungsengpass bei Atomoxetin ist durch einen Qualitätsmangel begründet, der in der Herstellung der Hartkapseln aufgetreten ist und starke Schwankungen …
Englische Ware: Trulicity fehlt bis 2026
Trulicity (Dulaglutid) kann bis zum 31. Dezember 2025 in englischer Aufmachung in Verkehr gebracht werden. Lilly kann seit knapp zwei …
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …