Geht es nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, sollen künftig Corona-Antigenschnelltests an Laien abgegeben werden dürfen. Die Möglichkeit erscheint der ABDA „grundsätzlich sachgerecht“ und sie regt an, die SARS-CoV-2-Laientests der Apothekenpflicht zu unterstellen.
Schon zu Beginn der Pandemie war die Nachfrage nach Coronatests in den Apotheken groß. Doch die Medizinprodukte-Abgabeverordnung machte die Abgabe von Schnelltests an Laien unmöglich. Einzig sogenannte Probenentnahme-Kits durften die Apotheken abgeben. Jetzt soll die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geändert und die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests an Laien gestattet werden.
„Die vorgesehene Abgabemöglichkeit für künftig verfügbare SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung erscheint grundsätzlich sachgerecht“, teilt die ABDA in einer Stellungnahme mit und weist darauf hin, dass ein Corona-Schnelltest, der von einem/einer kompetenten Heilberufler*in durchgeführt und ausgewertet wird, weiterhin die beste Variante ist und bleibt.
„Wenn sich aber zusätzlich auch Privatpersonen selbst testen können, weil es geeignete Tests gibt, sollte dies ermöglicht werden“, schreibt die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme. „Apotheken werden diese Tests anbieten und kompetent dazu beraten.“ Ohnehin sei wegen der bislang fehlenden praktischen Erkenntnisse über den Umgang von Laien mit derartigen Tests und der mit ihnen verbundenen Risiken eine institutionell abgesicherte, abgabebegleitende Beratung in Apotheken sinnvoll. Die ABDA fürchtet, dass die SARS-CoV-2-Laientests voraussichtlich aufgrund ihrer Funktionsweise mit einem vergleichsweise höheren Anteil falsch-negativer Testergebnisse als bisherige Tests verbunden sein werden.
Nach Einschätzung der ABDA bestünden bei den SARS-CoV-2-Tests für Laien durchaus nennenswerte Schwierigkeiten in puncto Anwendung, daher sei die korrekte Handhabung nicht gesichert. „Eine persönliche Beratung der Kund*innen in Apotheken bietet mehrfache Vorteile, welche diesen Risiken entgegenwirken: das Fachpersonal kann den Kunden/die Kundin und seinen/ihren Beratungsbedarf persönlich einschätzen, es besteht die Möglichkeit zur Beantwortung von individuellen Fragen im persönlichen Gespräch und insgesamt wird die Sensibilität der Kund*innen deutlich verstärkt“, so die ABDA.
Die Beratung in der Apotheke hätte zwei Vorteile. Zum einen würde sichergestellt, dass die Tests korrekt durchgeführt würden und so Fehlerquellen, die zu falschen Testergebnissen führen, minimiert. Zum anderen würden Laien über die Einordnung der Testergebnisse und weitere Verhaltensregeln informiert.
„Insgesamt könnte also durch die Nutzung der fachlichen Expertise der Apotheken eine deutliche Risikominimierung gegenüber einem freien, unregulierten Verkauf derartiger Tests erreicht werden, der lediglich der allgemeinen Vorgabe in § 3 Abs. 2 MPAV zur Abgabeberatung unterliegt“, schlussfolgert die ABDA. „Wir regen deshalb an, eine qualifizierte Abgabeberatung durch die zusätzliche Aufnahme der Selbsttests in Anlage 2 der MPAV (Apothekenpflicht) sicherzustellen.“
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