In der Grippesaison 2021/22 sollen Personen ab 65 Jahren mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden. Damit setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die aktualisierte Grippeimpfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um – und zwar zum richtigen Zeitpunkt, denn die Hersteller rufen bereits zur Impfstoffbestellung auf.
Alle Personen ab dem Alter von 65+ sollen in der kommenden Grippesaison mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden. Bislang ist Efluelda (Sanofi) der erste und einzige hochdosierte tetravalente Influenza-Impfstoff, der im vergangenen Jahr in Europa für ältere Menschen ab 65 Jahren zugelassen wurde.
Efluelda ist ein tetravalenter Grippeimpfstoff, der die vierfache Antigenmenge des standardisierten Impfstoffes gegen Influenza enthält und ab einem Alter von 65 Jahren zugelassen ist. Das Vakzin wurde speziell entwickelt, um älteren Menschen einen verbesserten Impfschutz zu bieten. Weil im Alter das Immunsystem schwächer wird, besteht für die Generation 65+ ein höheres Risiko für schwerwiegende Komplikationen wie Pneumonien, Herzinsuffizienz und Schlaganfall durch eine Influenza-Infektion.
Wird es zukünftig entsprechend eines Antrages des Herstellers auch einen zugelassenen Impfstoff für die Anwendung bei 60- bis 64-Jährigen geben, soll der Anspruch auf einen Hochdosis-Impfstoff auch für diese Altersgruppe gelten, so der G-BA. Bis es aber soweit ist und eine erweiterte Zulassung erteilt wird, sollen die 60- bis 64-Jährigen weiterhin mit den konventionellen Grippeimpfstoffen immunisiert werden.
Wer hat Anspruch auf eine Grippeschutzimpfung?
- Personen ab 60 Jahren
- Schwangere ab dem zweiten Trimenon und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie beispielsweise chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten)
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
- Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko.
„Mit der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie schafft der G-BA heute die Basis für die rechtzeitige Planung der Impfstoff-Beschaffung für die Grippesaison 2021/22“, teilt der G-BA mit. Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft.
Die STIKO hat ihre aktualisierte Impfempfehlung im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Die Expert*innen haben für die Hochdosis-Vakzine im Vergleich zu anderen Impfstofftypen eine erhöhte Wirksamkeit festgestellt. Da es sich bei der saisonalen Grippe um eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung handele, könne bereits mit einer leicht besseren Wirksamkeit eines Impfstoffs eine relevante Anzahl an Grippeerkrankungen und an schweren Verläufen zusätzlich verhindert werden, so der G-BA.
In den USA hat Sanofi den Hochdosis-Impfstoff bereits auf dem Markt – Fluzone-Highdose gehörte auch zur vom BMG beschafften nationalen Reserve. Die Vakzine für die Generation 65+ sollte zur Vorbeugung von Ausbrüchen in Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern oder bei Impfaktionen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Einsatz kommen.
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