Nachgebessert: Mehr als 34 Millionen haben Anspruch auf Schutzmasken
Plus 7,1 Millionen: Wie Gesundheitsminister Jens Spahn mitteilte, haben nun doch mehr Menschen Anspruch auf Schutzmasken als ursprünglich angenommen, nämlich knapp mehr als 34 Millionen. Die Versorgung sieht der Minister dennoch nicht in Gefahr.
Die Verteilung der Schutzmasken ist in vollem Gange. In den Apotheken werden je sechs Schutzmasken an die Anspruchsberechtigten bei Vorlage des Berechtigungsscheins und Zahlung einer Eigenbeteiligung von zwei Euro abgegeben (einige Apotheken verzichten auf den Eigenanteil). Finanziert werden die Masken aus Bundesmitteln – bezogen auf 27 Millionen Berechtigte wurden Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro veranschlagt – jetzt sind es mehr als 34 Millionen Menschen, die Anspruch auf Schutzmasken haben und die Kosten steigen.
Im November hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Empfehlung zur Definition der Risikogruppen veröffentlicht – 27 Millionen Risikopatient*innen hätten demnach Anspruch auf FFP2-Masken. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Etwa 23, 7 Millionen Menschen 60+
- Etwa 200.000 Risikoschwangerschaften
- Etwa 250.000 Patient*innen mit Herzinsuffizienz unter 60 Jahren
- Etwa 200.000 Patient*innen mit zerebrovaskulären Erkrankungen unter 60 Jahren,
- 1,2 Millionen Typ-2-Diabtiker*innen unter 60 Jahren
- Etwa 165.000 Krebspatient*innen unter Therapie
- 50.000 organtransplantierte Patient*innen
- Etwa 1,5 Millionen COPD/Asthma-Patient*innen unter 60 Jahren
- Etwa 80.000 Niereninsuffizienzpatient*innen
Nach einem Abgleich mit Versichertendaten der Krankenkassen sollen nun 34,1 Millionen Versicherte Masken-Berechtigungsscheine zugeschickt bekommen, wie Gesundheitsminister Jens Spahn am Montag mitteilte. Der Minister sieht die Versorgung nicht in Gefahr.
Die Berechtigungsscheine werden in drei Tranchen von den Kassen verschickt. Zuerst werden Personen ab 75 Jahren angeschrieben, anschließend Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren sowie zuletzt alle Versicherten ab 60 Jahren. Somit könnte sich der Versand der Coupons noch bis in den Februar hinein hinziehen. Anspruchsberechtigte erhalten von ihrer Kasse zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine, die in der Apotheke in den Zeiträumen 1. Januar bis einschließlich 28. Februar 2021 sowie 16. Februar bis einschließlich 15. April 2021 eingelöst werden können.
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