Bitte keine Gratismaskenaktionen
Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg, appelliert an die Kolleg*innen im Bundesland, das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und auf Aktionen zu verzichten, die der Glaubwürdigkeit entgegenstehen. Konkret geht es unter anderem um Gratismaskenaktionen im Zusammenhang mit den Berechtigungsscheinen.
Seit dem 7. Januar 2021 erhalten Risikopatient*innen sechs weitere Schutzmasken gegen Vorlage des fälschungssicheren Berechtigungsscheines, der von der Bundesdruckerei produziert und von den Kassen an die Anspruchsberechtigten verschickt wird. In der Apotheke soll laut Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) ein Eigenanteil von zwei Euro kassiert werden. Einige Apotheken nutzen dies als Marketingaktion und werben damit, den Kund*innen die Eigenbeteiligung zu erlassen und/oder Gratismasken zusätzlich zu den sechs Schutzmasken abzugeben. Verspielen Apotheken damit zukünftige Honorarverhandlungen?
Ob das zulässig ist oder nicht, wollen Apotheker*innen auch von der LAK Baden-Württemberg wissen. Hanke klärt die Kolleg*innen in einem Brief auf. „In der Formulierung der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung sehen einige Apotheker*innen anscheinend Spielraum und somit Wettbewerbsmöglichkeiten. Wir stellen fest, dass die Verordnung auch keinerlei Sanktionen bei Zuwiderhandlung gegen den Paragraphen mit der Eigenbeteiligung vorsieht.“
Die Gratismaskenaktionen bergen jedoch ein Risiko, das wohl kaum jemand auf dem Schirm hat. Denn die Problematik ist bereits bei den Politiker*innen angekommen, so Hanke. Dass auf die Kostenbeteiligung zum Teil verzichtet werde, löse völliges Unverständnis aus.
„Tenor: dann habt ihr es also nicht nötig und wir werden zukünftig sehr restriktiv bei Wünschen nach mehr Honorar sein.“
Hanke appelliert an die Apotheker*innen: „Ihre kaufmännischen Entscheidungen in der Apotheke habe ich nicht zu bewerten. Doch weise ich Sie darauf hin, dass wir als Heilberufler*innen auch an unsere Glaubwürdigkeit und politische Zukunft denken müssen. Wir kämpfen ständig für die Gleichpreisigkeit und ein auskömmliches Apothekenhonorar bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch bei PKV-Patient*innen und Selbstzahler*innen sowie für ein Bonus- bzw. Rabattverbot, aber unterbieten uns dann gegenseitig, ohne Rücksicht auf Verluste, bei der Maskenabgabe während einer Pandemie? Wie sollen wir als Apothekerschaft die Gleichpreisigkeit einfordern, wenn wir sie nicht einmal bei einer dem Gemeinwohl verpflichtenden Aktion vorleben, die von den Kassen bezahlt werden muss?“
Hanke spricht sich ganz klar gegen jegliche Art von Gratismaskenaktionen durch Kammermitglieder aus. „Bitte helfen Sie uns weiterhin, das Ansehen unseres Berufsstandes zu wahren und verzichten Sie auf Aktionen, die unserer heilberuflichen Profession und unserer Glaubwürdigkeit entgegenstehen.“
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