In diesem Jahr können sich viele Patient*innen erstmals auch in Apotheken gegen Influenza impfen lassen. Möglich machen dies mehrere Modellprojekte. Nach dem Start in Nordrhein und im Saarland ist nun die Grippeimpfung in Apotheken in Niedersachsen möglich.
Um die Durchimpfungsrate gegen Influenza in dieser Saison zu erhöhen, haben sich mehrere Landesapothekerverbände mit verschiedenen Ortsverbänden der Allgemeinen Ortskrankenkassen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Demnach sollen auch ausgewählte Apotheken Patient*innen gegen Grippe impfen dürfen. Möglich ist dies allerdings nur in zeitlich befristeten Modellprojekten mit entsprechender Zusatzqualifikation des Apothekenpersonals und für Versicherte der entsprechenden Kassen. Im Oktober starteten bereits Apotheken in Nordrhein und im Saarland mit den Impfungen für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Nun folgt die Grippeimpfung in Apotheken in Niedersachen, wie der Niedersächsische Landesapothekerverband (LAV) im Zuge der ersten Impfung seines Vorstandvorsitzenden Berend Groeneveld in der letzten Woche mitteilte.
Für höhere Impfquote: Grippeimpfung in Apotheken in Niedersachen startet
Alle volljährigen Versicherten der AOK Niedersachen können nun eine Grippeimpfung in Apotheken Niedersachsens in Anspruch nehmen. Ziel des Modellprojektes ist, wie in anderen Bundesländern auch, die Impfquote zu steigern – insbesondere in Anbetracht der anhaltenden Corona-Pandemie. „Nach derzeit geltender wissenschaftlicher Meinung kann eine durchgeführte Grippeimpfung den Krankheitsverlauf einer eventuellen Corona-Erkrankung abmildern. Die Grippe ist eine sehr ernstzunehmende Krankheit“, erklärt Groeneveld. Doch das Interesse der Bevölkerung an einer Influenzaimpfung sei ihm zufolge nach einem kurzen Hoch im Frühherbst inzwischen wieder deutlich zurückgegangen.
Vor allem Risikopatient*innen rät Groeneveld jedoch zur Impfung und will ihnen mit dem Modellprojekt den Zugang dazu erleichtern. „Dazu gehören Menschen ab 65 aufwärts, die den Gang zum Arzt bislang scheuten oder auch gar keine Arztkontakte haben. Ebenfalls für berufstätige Risikopatient*innen, die es aus zeitlichen Gründen nicht immer in die ärztlichen Sprechstunden schaffen, kann das Angebot eine gute und sichere Alternative sein“, heißt es in einer Pressemitteilung vom LAV.
Die Voraussetzung für die Impfqualifikation der Apotheken ist die Teilnahme an vorbereitenden Schulungen der Apothekerkammer Niedersachen sowie der Beitritt zur Vereinbarung zwischen LAV und der AOK Niedersachsen über ein regionales Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken nach § 132j SGB V. Die Vereinbarung trat bereits am 1. November 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 befristet für zwei Jahre.
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