Apothekenmitarbeiter*innen gehören zu den priorisiert gegen das neue Coronavirus zu impfenden Personen. Oberste Priorität haben die Kolleg*innen in der Apotheke aber nicht, wie der neue Entwurf zur Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) zeigt, es sei denn, sie werden in einem Impfzentrum eingesetzt.
„Impfen ist Fortschritt. Das sehen wir bei diesem Impfstoff – einem Impfstoff, der so früh da ist, wie noch keiner vorher in der Menschheitsgeschichte“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch. Schon bald sollen die ersten Personen gegen Corona geimpft werden. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) will am 21. Dezember eine Empfehlung abgeben und die Bundesregierung arbeitet an der CoronaImpfV, die dem Vernehmen nach rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft treten soll.
„Die Verordnung gewährt Versicherten der GKV und anderen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, oder in einer Einrichtung […] behandelt, gepflegt, betreut werden oder tätig sind, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.“
Der Anspruch wurde priorisiert. Laut Verordnung sind prioritär diejenigen zu impfen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Ebenfalls priorisiert sind Personen, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.
Schutzimpfung: Höchste, hohe und erhöhte Priorität
Drei Prioritären sind in der Verordnung gelistet, Apothekenmitarbeiter*innen können in zwei Kategorien eingeteilt werden – diejenigen, die im Impfzentrum arbeiten, und jene, die in den Apotheken die Stellung halten.
Schutzimpfungen mit höchster Priorität
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, nach Organtransplantation,
- eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen und von Schwangeren,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzt*innen und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
- Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind,
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
Apotheken: Schutzimpfung mit erhöhter Priorität
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht:
a) Personen mit Adipositas (BMI >30),
b) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
c) Personen mit chronischer Lebererkrankung,
d) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,
e) Diabetiker*innen,
f) Patient*innen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronarer Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,
g) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen /Apoplex,
h) Personen mit Autoimmunerkrankungen,
i) Krebspatient*innen,
j) Personen mit Autoimmunerkrankungen,
k) COPD- oder Asthmapatient*innen
l) Rheumatiker*innen, - Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patient*innen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Erzieher*innen und Lehrer*innen,
- Saisonarbeiter*innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.
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