In das neue Jahr starten Apothekenmitarbeiter*innen mit einer Gehaltserhöhung. Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) hatten sich bereits vor etwa einem Jahr auf eine Tariferhöhung in zwei Schritten geeinigt. Zum 1. Januar 2021 dürfen sich PTA über mehr Gehalt freuen.
Die Gehälter der Apothekenmitarbeiter*innen sollen um insgesamt 3,4 Prozent steigen. Die erste Stufe der Tariferhöhung wurde bereits im Januar 2020 genommen. Um 1,9 Prozent kletterte das Tarifgehalt zum Jahresbeginn nach oben. Zum 1. Januar 2021 gibt es die zweite Gehaltserhöhung und eine Steigerung um 1,5 Prozent.
PTA im ersten und zweiten Berufsjahr, die in Vollzeit in der Apotheke arbeiten, erhalten ab Januar 2021 gemäß Tarifvertrag 2.149 Euro brutto im Monat. Ab dem 15. Berufsjahr haben PTA mit 2.783 Euro brutto die höchste von fünf tariflichen Eingruppierungen erreicht. Gute Nachrichten gibt es auch für angehende PTA. Ab dem 1. Januar 2021 erhalten auch PTA im Praktikum mehr Gehalt und landen bei monatlich 732 Euro brutto.
Ausgenommen von der Einigung sind die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen.
In Nordrhein gilt ein eigener Tarifvertrag und in Sachsen wird immer noch verhandelt. Die Kolleg*innen in Nordrhein durften sich im Januar 2020 ebenfalls über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) hatten sich zum 1. Januar 2020 für alle Berufsgruppen auf 3 Prozent mehr Lohn geeinigt. Tarifgebundene PTA haben somit ein Einstiegsgehalt von 2.100 Euro brutto. Der Tarifvertrag für Nordrhein hat eine Laufzeit von zwei Jahren und gilt somit bis Ende 2021.
Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind – also die Apothekenanstellten Mitglieder der Adexa und der/die Inhaber*in Mitglied des ADA oder der TGL Nordrhein ist. Außerdem kann das Tarifgehalt im Arbeitsvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden.
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