Ab heute: Drei kostenlose Masken für Risikopersonen
Es ist soweit: Ab heute erhalten Risikopersonen drei kostenlose Masken, denn heute tritt die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (SchutzmV) in Kraft. Gestern hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen zweiten Entwurf der Verordnung vorgelegt und die wird schon heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit in Kraft.
Vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 sollen Risikopersonen einmalig drei kostenlose Masken in der Apotheke erhalten. Im zweiten und dritten Schritt werden im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 einmalig jeweils sechs Schutzmasken an die Anspruchsberechtigten abgegeben werden.
Wer hat Anspruch?
Mehr als 27 Millionen Menschen haben Anspruch auf Masken aus der Apotheke. Das sind gesetzlich und privat Versicherte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und:
- das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
- eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren aufweisen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz,
- zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Risikoschwangerschaft.
Drei kostenlose Masken für Risikopersonen: Wie läuft die Abgabe?
Im Dezember erhalten Personen, älter als 60 Jahre sind, einmalig drei kostenlose Schutzmasken in der Apotheke gegen Vorlage des Personalausweises. Jüngere anspruchsberechtigte Personen erhalten die Masken, wenn sie durch eine Eigenauskunft nachvollziehbar darlegen, dass sie zur Risikogruppe gehören. Dies kann laut Verordnung auch durch eine in der Apotheke zu unterzeichnende Eigenerklärung auf einem Formblatt geschehen.
Risikopersonen, die die Schutzmasken nicht selbst in der Apotheke abholen können, haben die Möglichkeit, eine andere Person zu beauftragen. Diese kann gegen Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises der anspruchsberechtigten Person die Masken abholen. Ist die Risikoperson der Apotheke bekannt, kann die Abgabe allein bei Vorlage der Vollmacht erfolgen.
Woher kommt das Geld?
Die Apotheken erhalten für die im Dezember an Risikopatient*innen abgegebenen Masken eine Pauschale, die sich aus den gemeldeten Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel im dritten Quartal 2020 ergibt. Liegen für eine Apotheke die entsprechenden Angaben für das dritte Quartal 2020 nicht oder nicht vollständig vor, sind diese vom Deutschen Apothekenverband zu schätzen. Knapp 150 Millionen Euro stehen für die Abgabe im Dezember zur Verfügung, die über den Nacht- und Notdienstfonds ausgeschüttet wird. Der Verteilungsschlüssel liegt laut NNF bei 2,50 Euro.
„Wir können nicht alle Berechtigten an einem Tag versorgen und die benötigten Masken werden auch erst nach und nach in die Apotheken geliefert. Lange Schlangen vor der Offizin wollen wir auch aus Gründen des Infektionsschutzes so gut es geht vermeiden. Die Patient*innen haben Zeit bis zum 6. Januar, sich die Masken abzuholen. Die Apotheken bleiben auch im Lockdown geöffnet“, appelliert der scheidende ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Wir rechnen mit einem enormen Kundenandrang. Durchschnittlich kommen zusätzlich rund 1.500 Patient*innen auf jede der knapp 19.000 Apotheken. Das stellt die Apotheken vor einen enormen Mehraufwand in der Beschaffung, Prüfung und Abgabe der Masken.“ Die Marktsituation für FFP2-Masken sei unübersichtlich und die Einkaufspreise der Apotheken schwanken, auch durch die aktuell erhöhte Nachfrage.
„Eine FFP2-Maske ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App“, gibt Schmidt zu bedenken.
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