Schutzmasken bestimmen den Alltag in den Apotheken. Die Telefone stehen nicht mehr still und auch im HV dreht sich beinahe alles um die drei kostenlosen Masken, die noch im Dezember an die Risikopatient*innen verteilt werden sollen. Dabei soll die Abgabe frühestens am 15. Dezember beginnen. Bis dahin haben die Apotheken noch viel zu tun – Masken bestellen, Abgabe organisieren und rechnen. Denn vergütet wird pauschal. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat einen Circa-Wert für den Verteilungsschlüssel bekanntgegeben, mit dem die Apotheken die eigene Pauschale berechnen können. 2,50 Euro pro Rx-Packung im dritten Quartal können als Rechengrundlage genutzt werden.
Der Entwurf der „Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ (SchutzmV) sieht eine Maskenvergabe in drei Schritten vor. Im Dezember sollen Anspruchsberechtigte drei kostenlose Masken in der Apotheke erhalten, die Mitarbeiter*innen müssen prüfen, ob Anspruch besteht. Dazu müssen die Risikopatient*innen ihren Personalausweis vorlegen oder den Anspruch durch nachvollziehbare Darlegung durch Eigenauskunft bestätigen.
Die Apotheken erhalten für die im Dezember an Risikopatient*innen abgegebenen Masken eine Pauschale, die über den NNF ausgeschüttet wird und sich aus den gemeldeten Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel im dritten Quartal 2020 ergibt. Liegen für eine Apotheke die entsprechenden Angaben für das dritte Quartal 2020 nicht oder nicht vollständig vor, sind diese vom Deutschen Apothekenverband zu schätzen. Zur Finanzierung zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) pauschal 491,4 Millionen Euro an den NNF. Dieser hat jetzt einen Circa-Wert für den Verteilungsschlüssel bekanntgegeben.
„Dem NNF wurden am 09. Dezember 2020 die Inhalte der Rechtsverordnung bekanntgegeben. Derzeit erfolgt die Ermittlung der für den Dezember 2020 anspruchsberechtigten Apotheken und deren Gesamtpackungszahlen, um den Verteilungsschlüssel zu berechnen“, heißt es in den Informationen zur Umsetzung der Schutzmaskenverordnung.
Maskenschlüssel: Circa-Wert liegt bei 2,50 Euro
Nach derzeitiger Datenanalyse könne mit einem Circa-Wert für den Verteilungsschlüssel von 2,50 EUR pro Packung gerechnet werden. Der Wert kommt zustande, wenn 196,6 Millionen abgerechnete Packungen für das dritte Quartal 2020 zugrunde gelegt werden. Allerdings gibt der NNF zu bedenken: „Dabei bitten wir Sie zu beachten, dass dieser Wert nur vorläufig ist und von der Gesamtpauschale Ihrer jeweiligen Apothekenbetriebsstätte vom NNF eine Verwaltungsgebühr aufgrund der Umsetzung der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung in Abzug gebracht wird.“
Anhand des Circa-Wertes von 2,50 Euro können die Apotheken nun ihre Bestellvorgänge kalkulieren. Gerechnet wird wie folgt: 2,50 EUR multipliziert mit der Gesamtpackungszahl aus dem Verpflichtungsbescheid des dritten Quartals 2020 vom 13. November 2020. Daraus ergibt sich die ungefähre Summe, die die Apotheke für die im Dezember abgegebenen Schutzmasken über den NNF erhält.
Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr hat jede Apotheke im Durchschnitt monatlich rund 3.200 Rx-Packungen abgegeben, die für den NNF relevant waren, das sind 9.600 Packungen im Quartal. 9.600 mal 2,50 Euro sind 24.000 Euro. Teilt man den Wert durch 6 Euro, die das Bundesgesundheitsministerium pro Maske veranschlagt hat, könnte die Apotheke 4.000 Masken verteilen. Da jeder Berechtigte im Dezember Anspruch auf drei Masken hat, könnten 1.333 Personen versorgt werden.
„Wir bitten um Verständnis, dass der NNF in diesem Zusammenhang keine Kopien von Verpflichtungsbescheiden versenden wird oder Ihnen Auskünfte zu Gesamtpackungszahlen per Fax, E-Mail oder Telefon geben kann“, heißt es weiter.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.