In wenigen Wochen steht der Jahreswechsel an und die meisten von uns setzen nach dem „Horrorjahr 2020“ große Hoffnungen in 2021. Und auch wenn uns die Corona-Pandemie vorerst nahezu unverändert weiter beschäftigen wird, gibt es abseits davon einige Neuerungen beziehungsweise Änderungen in 2021.
Mit der weltweiten Ausbreitung der Corona-Pandemie hat sich das Leben für uns auf den Kopf gestellt. Um die Folgen der Krise abzufangen, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, darunter eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die Einführung eines Kinderbonus sowie die Reduzierung der Mehrwertsteuer.
Doch während in Sachen Mehrwertsteuer 2021 wieder alles beim Alten sein wird, also der Satz wieder auf 7 beziehungsweise 19 Prozent umgestellt wird und du dich folglich auf Mehrarbeit in der Apotheke freuen darfst, gibt es auch in anderen Bereichen zum Jahreswechsel Neuerungen. Und zumindest eine der Änderungen 2021 bringt vielen von uns schon einmal mehr Geld im Portemonnaie: Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, der uns seit knapp 30 Jahren vom Bruttogehalt abgezogen wird, entfällt für einen Großteil der Steuerzahler*innen. Dieser muss nämlich ab dem neuen Jahr erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 61.717 Euro brutto gezahlt werden. Damit steigt das Nettogehalt bei Millionen Bürger*innen ab Januar.
Änderungen 2021 bringen mehr Geld
Mehr Geld versprechen auch diese Änderungen 2021: Für Familien steigt das Kindergeld von bisher 204 Euro für die ersten beiden Kinder auf 219 Euro im Monat an. Auch der maximale Kinderzuschlag, erhöht sich um 20 Euro und liegt ab Januar bei 205 Euro. Dieser wird individuell nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Der Mindestlohn steigt 2021 gleich zweimal an, ab Januar liegt er bei 9,50 Euro pro Stunde, im Juli kommen noch einmal zehn Cent dazu.
Für das Apothekenpersonal tritt im Januar zudem die nächste Stufe des Tarifvertrags in Kraft: So erhalten beispielsweise PTA in Vollzeit, die einem Tarif (Bundesrahmentarifvertrag) angehören, ab 2021 in den ersten beiden Berufsjahren 2.149 Euro brutto pro Monat statt bisher 2.117 Euro. PTA im Praktikum bekommen ab dem 1. Januar 2021 monatlich 732 Euro (zuvor 721 Euro). Zudem können Apotheken mit dem kürzlich beschlossenen Apothekenstärkungsgesetz künftig dauerhaft 2,50 Euro für die Botendienstlieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln je Lieferort und Tag abrechnen.
Teurer wird es dagegen bei der Krankenkasse. Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen zudem im neuen Jahr einen höheren Zusatzbeitrag in Kauf nehmen. So hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Richtwert für den allgemeinen Zusatzbeitrag angesichts der erhöhten Gesundheitskosten in diesem Jahr auf 1,3 Prozent erhöht. Die Kassen legen die Höhe ihres Zusatzbeitrags individuell fest, orientieren sich jedoch an der BMG-Empfehlung. Wer seine Kasse wechseln möchte, hat es ab dem kommenden Jahr zumindest einfacher und muss nur noch der neuen Kasse beitreten, die sich dann um alles Weitere kümmert.
Tipp: Zu den Änderungen 2021 zählt eine weitere Neuerung bei den Krankenkassen: Diese müssen ihren Versicherten ab Januar eine elektronische Patientenakte anbieten, die Patient*innen freiwillig zum Speichern und Einsehen ihrer Gesundheitsdaten nutzen können. Zudem werden die Kassen künftig mit einer digital vom Arzt übermittelten Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten informiert.
Bei diesen Regelungen ändert sich 2021 nichts
Aufgrund der anhaltenden Pandemie bleibt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung auch in 2021 vorerst bestehen – bis zum 31. März oder solange, bis die „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom Bundestag aufgehoben wird. Das bedeutet, für Apothekenteams gibt es unter anderem weiterhin mehr Beinfreiheit bei der Abgabe von Arzneimitteln, zum Beispiel wenn bestimmte Medikamente nicht vorrätig sind.
Gute Nachrichten gibt es auch für Arbeitnehmer*innen, die von Kurzarbeit betroffen sind. Denn die Corona-Sonderreglungen zur Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert. Angestellte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entsteht, profitieren weiterhin von der Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
Und auch an der lästigen Bon-Pflicht ändert sich 2021 nichts – leider. Sie bleibt weiterhin bestehen und sorgt für viel Spaß in der Apotheke.
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