Im Dezember sollen FFP2-Masken an Risikopatienten zu einem geringen Eigenanteil abgegeben werden. Wer Anspruch hat und wie viele Masken pro Anspruchsberechtigtem abgegeben werden, soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun eine Empfehlung zur Definition der Risikogruppen veröffentlicht – 27 Millionen Risikopatienten hätten demnach Anspruch auf FFP2-Masken. Dem Vernehmen nach sollen die Masken nicht aus der Reserve des des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kommen.
Die Bundesregierung will gemäß Drittem Bevölkerungsschutzgesetz im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch eine Rechtsverordnung den Anspruch auf Schutzmasken regeln. Die Stellungnahme des G-BA kommt als Grundlage der Rechtsverordnung zum Tragen. Definiert ist, wer zur Risikogruppe mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion zählt.
Ein stark erhöhtes Risiko besteht laut G-BA für Menschen über 60 Jahren – wobei Männer im Vergleich zu Frauen ein erhöhtes Risiko haben. Außerdem hat der G-BA verschiedene Vorerkrankungen identifiziert, die ebenfalls einen schweren Verlauf begünstigen können. Dazu gehören: Erkrankungen des Heiz-Kreislaufsystems (Hypertonie, KHK, Herzinsuffizienz, zerebrovaskuläre Erkrankungen (wie Schlaganfall), Diabetes Typ 2, Krebserkrankung unter aktiver Chemotherapie, eingeschränkte Nierenfunktion – insbesondere Niereninsuffizienz Grad 3b und höher –, Asthma, COPD, Immunschwäche inklusive Autoimmunerkrankungen (in Abhängigkeit von der Therapie), chronische Lebererkrankungen sowie Patienten nach einer Organtransplantation. Als sonstige Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind Obdachlosigkeit, starkes Übergewicht sowie Rauchen aufgeführt.
„Das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf nimmt etwa ab dem Alter von 60 Jahren sprunghaft zu, was sich am Anteil der Hospitalisierungen zeigen lässt […]. In der Gruppe der 60- bis 65-Jährigen liegt bereits eine große Überlappung mit Vorerkrankungen vor, daher dürfte der Unterschied der Gesamtzahl der potentiell von einem schweren Verlauf Betroffenen zum Altersschnitt bei 65 Jahren nicht sehr groß sein […]. Dies gilt beispielsweise für Schlaganfall, Demenz, COPD und Diabetes mellitus Typ 2“, so der G-BA.
FFP2-Masken für Risikopatienten: 27 Millionen Menschen hätten Anspruch
27 Millionen Menschen hätten laut Stellungnahme des G-BA Anspruch auf Schutzmasken zu einem geringen Eigenanteil. Die Risikogruppen setzen sich wie folgt zusammen:
- Etwa 23, 7 Millionen Menschen 60+
- Etwa 200.000 Risikoschwangerschaften
- Etwa 250.000 Patienten mit Herzinsuffizienz unter 60 Jahren
- Etwa 200.000 Patienten mit zerebrovaskularen Erkrankungen unter 60 Jahren,
- 1,2 Millionen Typ-2-Diabtiker unter 60 Jahren
- Etwa 165.000 Krebspatienten unter Therapie
- 50.000 organtransplantierte Patienten
- Etwa 1,5 Millionen COPD/Asthma-Patienten unter 60 Jahren
- Etwa 80.000 Niereninsuffizienzpatienten
Das sind etwa 27,35 Millionen Menschen.
„Um erhöhte Infektionsrisiken durch Arztbesuche von Ältesten zur Ausstellung zu minimieren und zugleich für die Patientenbehandlungen notwendige ärztliche Kapazitäten nicht unnötig zu binden, sollten Risikopatienten unterhalb der Altersgruppe der über 60-Jährigen möglichst durch einfache, praktisch auch umsetzbare Regelungen ermittelt werden“, schreibt der G-BA. Eine Überprüfung individueller Risikokonstellationen in Form einer einzelfallbezogenen Risikoeinschätzung und Ausstellung von ärztlichen Ältesten sei in den vertragsärztlichen Praxen sowohl unter den genannten Infektionsschutzgesichtspunkten wie auch vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens nicht praktikabel.
Pro Person sollen voraussichtlich 15 Masken über die Apotheken abgegeben werden. Insgesamt sind das mehr als 400 Millionen Stück. Wie APOTHEKE ADHOC berichtet, sollen die Masken dem Vernehmen nach nicht aus der Reserve des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kommen. Das BMG lässt daher jetzt prüfen, ob die „normalen“ Lieferwege robust genug sind – ob der Großhandel also 400 Millionen FFP2-Masken beschaffen kann.
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