Der Botendienst soll auch im kommenden Jahr mit 2,50 Euro vergütet werden. So sieht es der Änderungsantrag zum Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vor.
Wie wichtig der Botendienst für die Arzneimittelversorgung ist, hat die Corona-Pandemie deutlich gemacht. Die Serviceleistung konnte dazu beitragen, unnötige Mehrfachkontakte zu reduzieren, die Versorgung von älteren Personen und Risikopatienten sicher zu stellen und Apothekenbesuche zu reduzieren. Von April bis Ende September konnten die Apotheken 5 Euro für den Botendienst zulasten der Kassen abrechnen, damit ist seit Oktober Schluss; zwar wurde das Honorar über die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum Jahresende verlängert, aber halbiert. Und dabei soll es bleiben, wenn das Honorar verstetigt wird.
VOASG: 2,50 Euro für den Botendienst
„Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben“, heißt es im Änderungsantrag zum VOASG. Begründet wird die Novellierung mit der Notwenigkeit, insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. „Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werdenden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.“
Mit dem VOASG soll ab 1. Januar 2021 die Vergütung dauerhaft festgeschrieben werden. Somit hätte sich die Serviceleistung als feste abrechenbare Größe etabliert. Pro Jahr können die Apotheken dann mit einem Botendiensthonorar von rund 85 Millionen Euro rechnen.
ABDA: 2,50 Euro sind zu wenig
Schon im August teilte die ABDA mit, dass 2,50 Euro für den Botendienst nicht kostendeckend für die Apotheken sind. Die Halbierung der Vergütung von 5 Euro auf 2,50 Euro hätte zur Folge, dass es auch weiterhin zu einer deutlichen Kostenunterdeckung beim Botendienst komme. Und zwar in jedem Fall – auch, wenn man nicht-pharmazeutisches Personal zum Mindestlohn für den Botendienst einsetze. Würden Fahrt- und Lohnnebenkosten berücksichtigt, liege die Kostendeckung eines durchschnittlichen nicht-pharmazeutischen Botendienstes mit Mindestlohn bei etwa 4 Euro, so die ABDA. Fährt eine PTA, wird es teurer. Dann würden sich Kosten von rund 7 Euro für den Botendienst ergeben.
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