Die Botendienstvergütung über den 30. September hinaus wackelt. Eigentlich sollte mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine Verstetigung des Honorars erreicht werden. Doch am Dienstag gab es für die Apotheken vorerst eine Absage – der Passus soll aus dem Entwurf zum KHZG gestrichen werden. Der DAV fordert nun klare Regeln für den Botendienst und eine Verstetigung der Vergütung, allerdings ohne Geld abknapsen zu müssen, das für die pharmazeutische Dienstleistungen vorgesehen ist.
Bis Ende September 2020 erhalten Apotheken auf Grundlage der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung 5 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für den Botendienst je Ort und Liefertag. Die Vergütung sollte verstetigt werden. Der Entwurf des KHZG sah ab Oktober eine Halbierung des Honorars vor, immerhin 2,50 Euro plus Umsatzsteuer sollten Apotheken erhalten. Somit wäre ein lückenloser Übergang gesichert. Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Der Passus soll aus dem Entwurf des KHZG gestrichen werden und stattdessen im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) einen Platz finden. Dem Vernehmen nach soll es Widerstand aus dem für die Apothekenhonorierung zuständigen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gegeben haben.
„Wir wollen klare Regeln für den Botendienst und eine Verstetigung des Botendienstzuschusses über den 30. September 2020 hinaus. Zunächst einmal ist es gut, wenn die Politik hier eine dauerhafte gesetzliche Verankerung anstrebt. Über welches Gesetzespaket das geschieht, ist dabei zunächst sekundär“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Würde der Botendienst im VOASG geregelt, müssten laut Becker zwei Punkte klar sein: „Erstens muss die Finanzierung zusätzlich und unabhängig vom ohnehin zu knappen Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen gesichert werden. Da sollte es sich kein Abgeordneter zu einfach machen und alles in einen Topf werfen. Und zweitens darf das VOASG-Verfahren sich auf keinen Fall weiter verzögern. Das Gesetz muss in diesem Jahr durch den Bundestag. Es ist ordnungspolitisch enorm wichtig und die Apothekerschaft wartet seit fast vier Jahren darauf.“
Wird das Botendiensthonorar in das VOASG überführt, sind allerdings Änderungsanträge nötig, denn das Gesetz wurde bereits vom Kabinett beschlossen. Eine Verstetigung der Vergütung ab Oktober ist also voraussichtlich nicht in Sicht.
Bisher sollten die Kassen das Botendiensthonorar zusätzlich zu den im VOASG vorgesehenen 150 Millionen Euro für neue pharmazeutische Dienstleistungen zahlen. Weil die Kassen die Kosten ohnehin kritisieren, wäre es nicht auszuschließen, dass der Botendienst aus dem Topf gezahlt werden soll und Apotheken somit 75 Millionen Euro weniger für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung hätten.
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