Seit April bietet die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgung verschiedene Lockerung für Apotheken. Die entschärften Abgaberegeln will die ABDA verstetigen und fordert die Politik auf, mit der Apothekerschaft in einen Dialog über die Corona-Ausnahmen zu treten.
Zeitlich befristet traten im Frühjahr verschiedene Lockerungen bei der Rezeptbelieferung in Kraft. So kann beispielswesise auf ein wirkstoffgleiches Aut-idem-konformes, in der Apotheke vorrätiges Arzneimittel ausgewichen werden, wenn das abzugebende Präparat bestellt werden muss oder nicht lieferbar ist. Außerdem kann im Ausnahmefall von der Anzahl der Packungen oder der Wirkstärke abgewichen werden, ohne mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Die Abgabe von Teilmengen ist ebenfalls möglich. Auch der Aut-simile-Austausch ist nach Rücksprache mit dem Mediziner gestattet. Zur Erleichterung hat die AMK zu ausgewählten Wirkstoffklassen Äquivalenzdosistabellen erstellt. Außerdem wurde eine Vergütung für den Botendienst eingeführt. Geht es nach der ABDA, soll es auch dabei bleiben und die Corona-Ausnahmen sollten verstetigt werden.
Resolution: Corona-Ausnahmen sollen verstetigt werden
„In einer Resolution auf Initiative des Bayerischen Apothekerverbandes und des Berliner Apothekervereins hat sich das Gremium einstimmig dafür ausgesprochen, die erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung im Frühjahr 2020 zeitlich befristet eingeführt worden waren, im Interesse einer dauerhaft zu verbessernden Patientenversorgung zu verstetigen und darüber in den Dialog mit der Politik einzutreten“, teilt die ABDA mit.
Apotheker*innen würden die in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung getroffenen Maßnahmen zur Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten bei der Patientenversorgung ausdrücklich begrüßen. Die Lockerungen hätten unter den Bedingungen der Pandemie und der dauerhaft hohen Zahl an Lieferengpässen erheblich dazu beigetragen, die Arzneimittelversorgung insbesondere von chronisch Kranken jederzeit sicherzustellen. Außerdem habe die Vermeidung unnötiger Kontakte mit Patienten das Apothekenpersonal vor einer Infektion geschützt.
„Der ABDA-Gesamtvorstand hält es im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung für geboten, die Regelungen, die den Apotheken in der Pandemie einen erweiterten Handlungsspielraum gegeben haben, insbesondere die Regelungen zu den erweiterten Auswahlmöglichkeiten für Apotheken (§ 1 Abs. 2 bis 4 SARS-CoV-2-AVV) sowie zur Vergütung des Botendienstes, zu verstetigen und fordert die Politik auf, darüber in einen Dialog mit der Apothekerschaft einzutreten“, schreibt die ABDA.
Während die Beibehaltung der Corona-Ausnahmen noch offen ist, ist eine Verstetigung der Botendienst-Vergütung bereits in Sicht. Allerdings sollen die Apotheken ab dem 1. Oktober nicht mehr 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für einen Botendienst je Lieferort pro Tag erhalten, sondern nur noch die Hälfte. Dazu hatte die ABDA bereits eine Stellungnahme abgegeben und am Honorar in Höhe von 5 Euro festgehalten, um annähernd kostendeckend zu sein. Liefert eine PTA, schlägt der Botendienst für die Apotheke mit etwa 7 Euro zu Buche.
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