1,5 Meter Abstand, Plexiglas und feste Teams: Das Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für die Zeit der Corona-Pandemie neue Arbeitsschutzregeln erarbeitet und veröffentlicht. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen zu den Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Gute daran: Viele Dinge werden in der Apotheke bereits umgesetzt. Ein Thema sind Abtrennungen, die auch in Apotheken zu finden sind. Plexiglasscheiben sollen ausgehend vom Boden mindestens zwei Meter hoch sein, wenn im Stehen gearbeitet wird.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel soll dazu beitragen, Arbeitnehmer während der Pandemie vor einer Infektion zu schützen und konkretisiert zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen, die gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz einzuhalten sind. Anfang Juli hatte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen Arbeitsschutzstandard für Apotheken veröffentlicht.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet.
Abstand
Zwischen den Kollegen untereinander (auch im Pausenraum oder der Teeküche!) sowie zwischen den Mitarbeitern und Kunden sowie Lieferanten sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. So könne das Risiko einer Virusübertragung gemindert werden.
Plexiglasscheibe sollte zwei Meter hoch sein
Kann die Abstandsregel aus betriebstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, können Abtrennungen eine Alternative sein. Hier haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten Plexiglasscheiben bewährt, die in vielen Apotheken zum festen Inventar gehören. Eine zusätzliche Gefährdung beispielsweise durch eine unzureichende Stabilität, spitze Ecken oder scharfe Kanten darf von den transparenten Abtrennungen allerdings nicht ausgehen. Wer keine Plexiglaswand aufstellen kann, muss Mund und Nase bedecken.
Plexiglasscheiben trennen die Atembereiche von Kunden und Apothekenpersonal. Allerdings nur, wenn diese ausreichend hoch sind. Laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sollte der obere Rand der Plexiglasscheibe für Sitzarbeitsplätze mindestens 1,5 Meter über dem Boden enden, bei Steharbeitsplätzen, wie es in der Apotheke der Fall ist, sind es mindestens zwei Meter über dem Boden. Öffnungen an der Plexiglasscheibe außerhalb des Atembereichs beispielsweise zum Bezahlen oder zur Warenausgabe sind erlaubt. Außerdem sollten beide Seite der Scheibe täglich mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel geputzt werden.
Lüften oder doch Klimaanlage an?
Fenster und Türen auf, Klimaanlage an! Verstärktes Lüften kann die Konzentration von möglicherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen reduzieren. Am einfachsten ist es, Fenster und Türen zu öffnen. In der Apotheke läuft vor allem im Sommer die Klimaanlage auf Hochtouren. So kommen weder Mitarbeiter noch Arzneimittel ins Schwitzen. Zuletzt wurde immer wieder das Übertragungsrisiko diskutiert. Dazu schreibt das BMAS: „Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über Raumluft-technische Anlagen (RLT-Anlagen) ist insgesamt als gering einzustufen, wenn sie über geeignete Filter verfügen oder einen hohen Außenluftanteil zuführen.“ Ist die Klima erst einmal an, sollte sie während der Arbeitszeit nicht ausgeschaltet werden, da sich sonst die Konzentration von Viren in der Raumluft und somit auch das Infektionsrisiko erhöhen können. Umluftanlagen ohne geeignete Filter (HEPA-Filter) sollten allerdings besser aus bleiben.
Hast du mal einen Stift?
Die Kitteltasche ist ein wahres Wunder und enthält alles von A wie Aufkleber bis Z wie Zettel und doch fehlt immer irgendwas. Meist ist es der Stift. Vom Kollegen leihen sollte man sich den in Pandemiezeiten allerdings nicht. Das BMAS empfiehlt, Arbeitsmittel nach Möglichkeit nur jeweils von einer Person verwenden zu lassen. Ziel ist es, das Risiko einer Schmierinfektionen zu verringern. Müssen Arbeitsmaterialien ausgetauscht werden, sollten diese vor dem Weiterreichen gereinigt werden.
Achtung: Das gilt auch beim Wechseln des Arbeitsplatzes. Ist es nicht möglich, dass jedem Mitarbeiter ein eigener Kassenplatz zugeteilt werden kann, sollte dieser inklusive Maus, Tastatur, Stempel und mobilem Telefon regelmäßig gereinigt werden.
Feste Teams
Wechselnde innerbetriebliche Personenkontakte sollten laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vermieden werden. Dazu empfiehlt das BMAS ein Arbeiten in festen Schichten. Ein Team sollte nur aus so vielen Mitarbeitern bestehen, wie es notwendig ist – sprich die Anzahl auf das notwendige Maß reduziert werden.
Botendienst
Dem Boten müssen Utensilien zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden, schließlich kann er sich auf der Tour zwischendurch die Hände waschen. Apotheken, die einen Botendienst während der Pandemie durchführen, erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro, um den Boten auszustatten. Das Geld soll im September ausgezahlt werden. Auch für den Boten gilt der Mindestabstand. Kommt er dem Kunden näher, muss er Mund und Nase bedecken. Das Botenfahrzeug sollte gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel möglichst nur von einem Fahrer genutzt werden. Müssen mehrere Boten ein Auto fahren, sollte der Innenraum bei jedem Fahrerwechsel gereinigt werden.
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