Klimaanlage in der Apotheke: Nicht immer cool
Wer kennt es nicht?! Ein Kunde betritt im Hochsommer die Apotheke und sagt so etwas wie: „Bei Ihnen kann man es aber aushalten!“ oder „Hier ist es ja schön kühl!“. Aber nicht selten empfinden die Mitarbeiter, die den ganzen Tag in der klimatisierten Luft stehen, die Klimaanlage in der Apotheke als unangenehm.
Lüften und dann Türen zu
Grundsätzlich sollten die Räumlichkeiten morgens beim Aufschließen der Apotheke gut gelüftet werden, um frische Luft herein- und die über Nacht angestaute Wärme herauszulassen. Ist die Offizin direkten Sonnenstrahlen ausgesetzt, ist es wichtig, durch Markisen oder andere Sonnenschutzmöglichkeiten vor diesen zu schützen, damit sich die Räume nicht unnötig stark aufheizen. Auch Fenster und Türen sollten bei steigenden Außentemperaturen nicht offengelassen werden. Damit kann der Einsatz der Klimaanlage direkt reduziert werden.
Klimaanlage in der Apotheke: Diese eine Kasse
Meist gibt es diesen einen Kassenplatz, an dem die Lüftung der Klimaanlage besonders zu spüren ist. Nackensteife aufgrund kalter Muskeln, aber auch Erkältungen können die Folge sein. Gibt es unterschiedlich stark betroffene Bereiche in der Offizin, sollte im Rotationsprinzip gearbeitet werden, um die Belastung zu verteilen. Ein leichtes Tuch um die Schultern und den Hals gelegt hilft, sich vor der Zugluft zu schützen.
Temperaturunterschied zu heftig?
Um einen Hitzeschock zu vermeiden, sollte die Klimaanlage nicht zu kühl eingestellt werden. Die Differenz zwischen Außentemperatur und Temperatur der Anlage sollte Richtwerten zufolge maximal 6 Grad betragen. An besonders heißen Sommertagen ist dies mitunter nicht zu realisieren, denn die Apothekenbetriebsordnung spricht hier eine klare Sprache. Dort heißt es in Paragraph 4, dass „eine Lagerhaltung unter 25 Grad Celsius möglich sein muss.“ Ab 30 Grad Außentemperatur bekommt man nach Feierabend dann doch die Keule, wenn man vor die Tür geht. Um sich zu akklimatisieren, sollte man sich ein paar Minuten Zeit nehmen, sich nicht überanstrengen und dann vor allem, den Feierabend genießen – vielleicht mit einem Eis.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Mehr aus dieser Kategorie
Bargeld: Was gilt bei zerknitterten oder zerrissenen Scheinen?
Hand auf´s Herz: Wie oft ist dir beim Anblick von Geldscheinen, die Kund:innen aus der Tasche holen, schon flau im …
Rezeptur-Retax: Trotzdem ganze Packung abrechnen
Dass Kassen und Apotheken eine andere Auffassung zur Berechnung von Rezepturen haben, war nach der Kündigung der Hilfstaxe – Anlagen …
Versichertennummer fehlt: Was ist zu beachten?
Dass die Versichertennummer auf einem Papierrezept fehlt, kann immer wieder vorkommen. Doch nicht immer bedeutet dies eine Abweisung der Verordnung. …