Wer in Rücksprache mit dem Arzt während der Corona-Pandemie ausnahmsweise auf ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel umstellt, sollte die Dosisäquivalenz zum bisherigen Medikament abschätzen. Als Hilfestellung hat die AMK Äquivalenzdosistabellen veröffentlicht, die sukzessive erweitert werden. Neu aufgeführt sind Betablocker.
Die Vergleichstabellen zu Äquivalenz- beziehungsweise Tagesdosen der AMK umfassen ausgesuchte Wirkstoffklassen. Dazu zählen ACE-Hemmer, Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane), Bisphosphonate, Calciumantagonisten, inhalative Corticosteroide, Protonenpumpenhemmer, Statine und Triptane. Neu sind seit Kurzem Betablocker in der Äquivalenzdosistabelle.
Betablocker
Betablocker werden zur Behandlung von Bluthochdruck und koronarer Herzkrankheit eingesetzt und gehören zu den meistverordneten Präparaten. Die Arzneistoffe können ihre Wirkung sowohl an Beta-1- als auch an Beta-2-Rezeptoren entfalten und somit alle Organe mit adrenergen Betarezeptoren beeinflussen. Beta-1-Rezeptorblocker sind die therapeutisch bedeutendere Gruppe, da Beta-1-Rezeptoren bevorzugt an den Herzkranzgefäßen lokalisiert sind. Betablocker können aber auch an den Beta-2-Rezeptoren der Lunge binden und eine Bronchokonstriktion verursachen. Daher sollten bevorzugt selektive Beta-1-Rezeptorblocker eingesetzt werden.
Die Antihypertonika besitzen blutdrucksenkende, antianginöse, antiarrhythmische und peripher gefäßverengende Eigenschaften. Betablocker wirken negativ chronotrop (reduzieren die Herzfrequenz), negativ inotrop (senken die Herz-Kontraktilität) und negativ dromotrop (mindern die AV-Überleitungsgeschwindigkeit). Betablocker sind Sympatholytika und hemmen die Funktion des sympathischen Nervensystems.
Betablocker in der Äquivalenzdosistabelle der AMK
Die Äquivalenzdosistabelle der AMK listet die Beta-1-selektiven Betablocker Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Celiprolol, Metoprololtartrat und -succinat sowie Nebivolol. Außerdem aufgeführt sind der nicht selektive Betablocker mit alpha1-Blockade Carvediol und die nicht selektiven Betablocker Pindolol und Propranolol.
Aut-simile erlaubt
Ein Aut-simile- Austausch ist möglich, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht lieferbar ist. Während der Corona-Pandemie haben Apotheken mit Inkrafttreten der „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ ausnahmsweise und zeitlich begrenzt die Möglichkeit der Aut-simile-Substitution. Ziel ist es, die Patientenkontakte zu minimieren und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Umstellung auf einen pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoff setzt jedoch eine Arztrücksprache voraus und muss auf dem Rezept dokumentiert werden.
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