Wenn die Bundeswehr zahlt: In der Apotheke können nicht nur Rezepte zulasten der Kassen auflaufen, sondern auch solche, die von GKV-unabhängigen Kostenträgern übernommen werden. Ein Beispiel ist die Bundeswehr. Bei der Abgabe ist der Arzneilieferungsvertrag von 1996 zu beachten.
Auch Bundeswehr-Rezepte können rosa sein und entsprechend auf einem Muster-16-Formular ausgestellt werden. Wer ein solches Rezept in der Hand hat, stellt sich mitunter die Frage, welche Formalia zu beachten sind und ob eine Zuzahlung anfällt. Wie haben die Antworten.
Das Bundeswehr-Rezept: Rosa oder Sanitätsvordruck
Ein Bundeswehr-Rezept kann von einem Arzt oder Zahnarzt der Bundeswehr auf dem Sanitätsvordruck 0492 ausgestellt sein oder von einem Zivilarzt, hier kommt das rosa Rezept zum Einsatz.
Wann ist ein Rezept ordnungsgemäß ausgestellt?
Neben dem verordneten Produkt und der Menge muss das Rezept folgende Angaben enthalten:
- Stempel der Sanitätseinrichtung
- Datum der Ausstellung
- Name, Vorname und Personenkennziffer der Soldatin/des Soldaten
- eigenhändige Unterschrift des Arztes
- Zivile Ärzte müssen die Verordnungen als zulasten der Bundeswehr kennzeichnen und unterschreiben sowie Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Truppenteil der Soldatin/des Soldaten angeben.
Fehlende Angaben auf Bundeswehr-Rezepten wie beispielsweise die Personenkennziffer dürfen von der Apotheke geheilt werden und müssen abgezeichnet werden. Auch die Dosierung oder die Arzneiform darf ergänzt werden, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Gibt es Unklarheiten in Bezug auf die Darreichungsform oder die Dosierung, darf die Apotheke die Arzneiform oder Dosierung abgeben, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen für die richtige hält – wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Es ist das preisgünstigste Präparat zu liefern.
Was darf verordnet werden?
Gemäß § 1 dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel, Hilfsmittel und apothekenübliche Waren verordnet werden: „Die an diesem Vertrag beteiligten Apotheken übernehmen unter den nachstehenden Bedingungen die Lieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren einschließlich Hilfsmitteln (§ 25 Apothekenbetriebsordnung).“
Apothekenübliche Waren sind unter anderem Medizinprodukte und Mittel zur Körperpflege. Hilfsmittel dürfen jedoch nur geliefert werden, wenn die Apotheke dem jeweiligen Hilfsmittelversorgungsvertrag beigetreten ist und eine Präqualifizierung nachweisen kann.
Zulasten der Bundeswehr können auch OTC-Produkte abgeben werden, die nicht in der OTC-Ausnahmeliste aufgeführt sind.
Keine Zuzahlung, keine Mehrkosten
Gemäß Arzneilieferungsvertrag erfolgt die Abgabe der verordneten Arzneimittel und Waren ohne Berechnung des für gesetzlich Versicherte geltenden Eigenanteils. Somit entfallen Zuzahlung und Mehrkosten. Von der Apotheke kassierte Eigenanteile werden von der Wehrbereichsverwaltung mit der Rechnungssumme verrechnet.
Bundeswehr-Rezept ist zwei Monate gültig
Das Bundeswehr-Rezept muss innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum in der Apotheke vorgelegt werden. Allerdings hat der Arzt die Möglichkeit, eine abweichende Gültigkeitsdauer auf der Verordnung anzugeben.
Bundeswehr zahlt Notdienstgebühr
Wird das Rezept zwischen 20 und 7 Uhr eingelöst und hat der Arzt „cito“ oder „noctu“ dokumentiert, darf die Apotheke eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro berechnen.
Abgaberegeln
Der Rahmenvertrag gilt nicht für Bundeswehr-Rezepte, allerdings sind im Liefervertrag Abgaberegeln zu finden.
- Mengenangabe fehlt: es darf die kleinste Packung abgegeben werden
- verordnete Menge weicht vom Inhalt einer Packung ab: nächstkleinere Packung oder ein Vielfaches der Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge darf abgegeben werden
- Verordnung einer großen Originalpackung (z.B. 1/1 OP): sind mehrere Packungsgrößen im Handel, ist die zweitkleinste Packungsgröße abzugeben. Ist nur eine Packungsgröße oder sind neben dieser nur Packungen im Handel, die mehr als das Fünffache dieser Packung enthalten, so sind zwei Originalpackungen abzugeben.
- Bei der Verordnung mehrerer Packungen wird der Inhalt der nächstgrößeren Packung erreicht: nächstgrößere Packung abgeben
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