In der Corona-Krise heißt es umdenken, denn bei der Rezeptabgabe gelten zahlreiche Ausnahmen. Deren Ziel ist es, unnötige Kontakte zu vermeiden und die Arzneimittelversorgung zu sichern. Ist ein Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig, darf ausgetauscht werden – auch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste. Zumindest bei den Ersatzkassen.
Seit dem 22. April 2020 bietet die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung den Apotheken mehr Handlungsspielraum. Und zwar für alle Kassen. Zwar hat der Rabattvertrag weiterhin stets Vorrang, dennoch dürfen Apotheken, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig ist, auf ein wirkstoffgleiches Präparat austauschen, das sofort abgegeben werden kann. Ist dies nicht der Fall, aber das abzugebende oder ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ist lieferbar, soll das abzugebende oder – wenn dieses nicht lieferbar ist – das wirkstoffgleiche Arzneimittel bestellt und abgegeben werden.
Außerdem dürfen Apotheken von der Packungsgröße und Packungsanzahl abweichen, sowie Teilmengen abgeben und auf eine andere Wirkstärke abweichen, wenn keine pharmazeutischen Bedenken bestehen und die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffes nicht überschritten wird. Eine Arztrücksprache ist in diesen Fällen nicht nötig.
Zum Hörer müssen Apotheken greifen, wenn weder das abzugebende noch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorrätig oder lieferbar ist. Denn dann darf in Rücksprache mit dem Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben werden. Die entsprechende Dokumentation muss auf das Rezept.
Ersatzkassen: Austausch auch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste
Die Austauschmöglichkeiten gelten auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz und für Ersatzkassen auch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste.
Die Frage, ob Apotheken in Rücksprache mit dem Arzt – Dokumentation auf dem Rezept vorausgesetzt – auch Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste bei Versicherten der Ersatzkassen austauschen dürfen, wenn das verordnete und abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig ist, beantwortet der Verband der Ersatzkassen kurz mit „Ja“. Außerdem muss die Sonder-PZN 02567024 inklusive Faktor 5 oder 6 aufgedruckt werden. Möglich ist dies vorübergehend und ausnahmsweise. „Durch die direkte Anknüpfung an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausnahmebestimmungen im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung gelten die dort jeweils festgelegten Fristenregelungen beziehungsweise sie enden mit Aufhebung des Pandemiestatus durch den Gesetzgeber.“
Substitutionsausschlussliste
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Arzneistoffe in welcher Darreichungsform in die Anlage VII „Aut-idem“ Teil B der Arzneimittelrichtlinie aufgenommen werden. Berücksichtigt werden vor allem Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite. Ziel ist es, die Therapiesicherheit zu gewährleisten und negative Effekte infolge einer Umstellung zu vermeiden. Beispiele sind Levothyroxin als Tablette, Digitoxin und Digoxin als Tablette, Carbamazepin oder Valproinsäure als Retardtablette.
Arzneistoffe der Substitutionsausschlussliste müssen eindeutig verordnet werden. Dazu muss der Arzt Namen und Hersteller des Präparates und die zugehörige Pharmazentralnummer rezeptieren. Sonst handelt es sich um eine unklare Verordnung, die nicht beliefert werden darf.
In der Apotheke darf mit Ausnahme der aktuellen Sonderregelung während der Corona-Pandemie eigentlich kein Austausch durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB V) stattfinden. Es sei denn, es handelt sich um Original und Reimport, denn dies ist prinzipiell möglich, da es sich rechtlich gesehen um ein und dasselbe Arzneimittel handelt.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …
Ab 2025: KadeFlora Milchsäurebakterien als Vaginalkapseln
Falsche Hygiene, Stress, Infektionen, Hormonschwankungen oder Arzneimittel: Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, die Vaginalflora aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ist …
Weihnachtsgeld: Nur rund die Hälfte bleibt übrig
Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten bekommen in diesem Jahr Weihnachtsgeld, und zwar im Schnitt rund 3.000 Euro, wie Zahlen des …