Telko zu Lieferengpässen: Am 22. April 2020 fand beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erneut ein Jour Fixe zum Thema „Liefer- und Versorgungsengpässe“ statt. Vor allem in den besonders von Covid-19 betroffenen Regionen sei die Arzneimittelversorgung angespannt. Im ambulanten Bereich könnte es bei Metformin eng werden.
Auf der Agenda stand die ordnungsgemäße Versorgung. Hierbei geht es primär um die Kliniken. Die von der „Task Force zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung in der Intensivmedizin“ erstellte Liste der Covid-19-relevanten Wirkstoffe sowie die täglich aktualisierten Daten aus dem Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) seien eine sehr gute Grundlage für die Unternehmen, bedarfsgerecht die Kliniken zu beliefern.
BfArM will Versorgung in Hotspots sicherstellen
Die Experten des Jour Fixe gehen davon aus, dass pharmazeutischen Unternehmen unter Nutzung der bestehenden Vertriebskanäle und des DIVI-Intensivregisters die bedarfsgerechte Versorgung im Regelfall auch ohne staatliches Einwirken gewährleisten können. Bereits bestehende Liefervereinbarungen und -verpflichtungen sollen erhalten bleiben, gemeint sind die Belieferung der Bestandskunden und der Kliniken mit überdurchschnittlicher Auslastung der Intensivbetten – sogenannte Hotspots – und nachweislich fehlendem Bestand. Sollte der Bedarf in den Hotspots über die reguläre Belieferung nicht gedeckt werden können, sollen die Hotspots bevorzugt versorgt werden. Die Krankenhäuser selbst sollen an der gerechten Zuteilung mitwirken. Die Rede ist von einer klinikübergreifenden kollegialen Unterstützung.
„Die Situation zur Versorgungslage mit Arzneimitteln in Apotheken und Kliniken wird angesichts der weiterhin weltweit fortschreitenden Pandemie, den begrenzten Ressourcen und den damit verbundenen globalen Herausforderungen in der Weise bewertet, dass insbesondere die Versorgung in den besonders von Covid-19 betroffenen Regionen angespannt ist.“
Der Mehrbedarf an Arzneimitteln auf Intensivstationen lasse sich auf Basis der Wirkstofflisten abschätzen und könne beispielsweise durch zusätzliche Produktion gedeckt werden. Weitere Gespräche seien bereits initiiert worden.
Hydroxychloroquin – Verordnungszahlen sinken
Die Empfehlung des BfArM, Hydroxychloroquin nur noch in der zugelassenen Indikation im ambulanten Bereich zu verordnen, zeige Wirkung. „Die Verordnungszahlen sind in den letzten Tagen wieder deutlich zurückgegangen. Ebenso haben sich die Werte bei Paracetamol wieder normalisiert.“
Erfassung von zur Vernichtung vorgesehenen Arzneimitteln
Das BfArM werde eine Abfrage an die Unternehmen richten, welche nicht freigegebenen und zur Vernichtung anstehenden Arzneimittel ohne Qualitätsmängel aktuell verfügbar sind. Die Experten empfehlen, Arzneimittel, die aufgrund formaler Mängel nicht freigegeben werden konnten, aber keinen Qualitätsmangel aufweisen, vorerst nicht zu vernichten. Stattdessen sollen die Präparate für den Fall eines Versorgungsmangels verfügbar bleiben. Werde ein Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz bekanntgegeben, könnten die zurückgestellten Präparate gegebenenfalls für den Verkehr freigegeben werden.
Lieferengpässe
„Die Produktions- und Liefersituation in und aus Indien ist weiterhin unklar (Ausgangssperren, Exportprobleme)“, heißt es im Kurzprotokoll zum Jour Fixe.
Im Fokus bestehender und sich abzeichnender relevanter Engpässe stehen weiterhin insbesondere Wirkstoffe, die in der intensivmedizinischen Versorgung benötigt werden. Allerdings seien auch Engpässe im ambulanten Bereich zu erwarten. Hier „ist die Versorgung unter anderem mit Metformin angespannt“.
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