Um unnötige Mehrfachkontakte zwischen Patienten und Apothekenpersonal zu vermeiden, erleichtert auch die IKK classic für ihre mehr als drei Millionen Versicherten die Arzneimittelabgabe. Apotheken dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat es vorgemacht und die Abgaberegeln für Apotheken gelockert. Gestern zogen die Ersatzkassen nach. Jetzt gestattet auch die IKK classic während der Corona-Krise die Abgabe eines nicht-rabattiertes Arzneimittels, wenn der Rabattpartner im Bedarfsfall nicht sofort in der Apotheke vorrätig ist. So könne den Patienten ein erneuter Gang in die Apotheke erspart und das Infektionsrisiko gemindert werden.
Die Regelung gilt vorerst bis zum 30. April 2020. Eine Verlängerung schließt die Kasse unter Berücksichtigung der Entwicklung nicht aus.
Die Reduzierung vermeidbarer persönlicher Kontakte habe für die Kasse eine hohe Priorität. Daher gelte es, auch die Kontakte bei Apothekenbesuchen so gering wie möglich zu halten. „Deshalb haben wir uns dazu entschieden, die Abgaberegeln für Medikamente kurzfristig zu lockern”, sagt IKK classic-Pressesprecher Michael Förstermann.
Die Kasse gibt jedoch im Falle eines Austauschs Folgendes zu bedenken: „Um Irritationen zu vermeiden, bitten wir die Apotheken, die Patientinnen und Patienten über den Grund des Wechsels aufzuklären und über das ihnen möglicherweise bislang unbekannte Präparat zu informieren.“
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