Statuswechsel bei Zodin: Bislang war Zodin als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zu 1.000 mg Omega-3 auf dem Markt. Seit Januar ist das Präparat apothekenpflichtig. Der Statuswechsel ist das Ergebnis der Nutzen-Risiko-Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).
Seit 2000 sind Omega-3-Fettsäuren, die in einer Tagesdosis von 1 g eine Kombination aus Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) enthalten, in verschiedenen EU-Ländern zur Sekundärprophylaxe nach einem Herzinfarkt zugelassen. Doch nach der erfolgten Nutzen-Risiko-Analyse der EMA im vergangenen Jahr entfällt nun diese Indikation und damit folgt die Entlassung aus der Verschreibungspflicht.
Die EMA hatte alle verfügbaren Daten zur Wirksamkeit von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln in der Indikation „Sekundärprophylaxe nach einem Herzinfarkt“ untersucht. Dabei wurde auch die 1999 durchgeführte offene Präventionsstudie genauer unter die Lupe genommen, die schließlich Grundlage der Zulassung war. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass in der Präventionsstudie zwar eine geringfügige relative Risikoreduzierung zu verzeichnen war, die positiven Auswirkungen in den neueren randomisierten kontrollierten Studien jedoch nicht bestätigt werden konnten.
Unumstritten bleibt jedoch die Anwendung von Omega-3-Fettsäuren zur Reduktion bestimmter Blutfette bei Hypertriglyceridämie. Auch Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Einnahme von Omega-3-Fettsäuren bestehen laut EMA nicht. So kann Zodin uneingeschränkt zur Behandlung bestimmter Formen von erhöhten Blutfettwerten verordnet werden, wenn diätetische Maßnahmen nicht ausreichen.
Im Markt befindliche Packungen Zodin, die noch als verschreibungspflichtig deklariert sind, dürfen weiterhin abgegeben und abverkauft werden. Neue Packungen mit dem Aufdruck „apothekenpflichtig“ werden in Kürze ausgeliefert.
Omega-3-Fettsäuren sind essenzielle Nahrungsbestandteile und gehören zu den mehrfach ungesättigten Verbindungen. Sie sind vor allem in Algen, Pflanzen oder Fischen zu finden. Leinöl und Chiaöl besitzen einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren. Pflanzen enthalten aber hauptsächlich α-Linolensäure, wohingegen die Meeresbewohner vorwiegend DHA und EPA vorweisen.
Mehr aus dieser Kategorie
Neue Leitlinie: Welcher Wirkstoff für welche Kopfschmerzform?
Beinahe jede/r Vierte leidet hierzulande an Migräne. Doch daneben können auch weitere Formen von Kopfschmerzen zu einem hohen Leidensdruck führen. …
Enalaprilmaleat-Schmelztablette: Kinderarzneimittelliste soll erweitert werden
Die Kinderarzneimittelliste soll ergänzt werden, und zwar um Enalaprilmaleat zu 0,25 mg als Schmelztablette. Der Wirkstoff ist zwar schon in …
Mit Schokolade das Diabetes-Risiko senken?
Nachdem in der Adventszeit schon zahlreiche Leckereien verspeist wurden, erreicht das Naschen an den Weihnachtsfeiertagen oftmals seinen Höhepunkt. Vor allem …