Geschenke gehören zum Weihnachtsfest wie der geschmückte Baum im Wohnzimmer oder „Last Christmas“ im Radio. Doch nicht immer trifft das Geschenk den Geschmack des Beschenkten. Aber welche Regelungen musst du beim Geschenkumtausch beachten?
Umtausch-Wahnsinn: Das musst du wissen
Jedes Jahr werden etwa 5 Prozent aller Geschenke umgetauscht. Egal ob Klamotten oder Haushaltsartikel – irgendein Präsent geht immer zurück. Auch in der Apotheke wird fleißig reklamiert. Doch wusstest du, dass die Händler dazu gar nicht verpflichtet sind? Bei den meisten Geschäften geschieht dies nur aus Kulanz. Dafür gibt es jedoch folgende Voraussetzungen:
- Zeitliche Frist: In der Regel beträgt die Frist, in der das Geschenk umgetauscht werden kann, zwischen zwei und vier Wochen. Wichtig ist jedoch, dass du dir das Kaufdatum merkst, damit du den Umtasuch nicht verpasst.
- Unversehrtheit: Damit das Geschenk zurückgenommen wird, darf es nicht benutzt oder beschädigt sein. Außerdem müssen alle Etiketten oder Preisschilder noch vorhanden sein – ebenso wie die Originalverpackung. Auch der Kassenbon ist unverzichtbar, da ohne ihn kein Umtausch möglich ist. Manche Händler zeigen sich kulant und geben sich auch mit einem EC-Zahlungsbeleg zufrieden.
- Erstattung: Die Händler legen oftmals selbst fest, wie sie bei einem Geschenkumtausch verfahren. Bei einigen bekommst du direkt das Geld für den Artikel zurück, bei anderen wird der Kaufpreis nur als Gutschein erstattet. Wieder andere Händler tauschen nur Ware gegen Ware, sodass du dir ein anderes gleichwertiges Produkt aussuchen kannst. Hier solltest du also unbedingt bereits beim Kauf fragen, wie ein Umtausch abläuft.
Geschenkumtausch beim Online-Shop
Anders als beim Einzelhandel vor Ort hast du beim Onlinekauf immer das Recht, den Artikel zurückzugeben. Vor allem die Frist für die Rückgabe wird dabei in vielen Shops vor den Feiertagen noch einmal verlängert, damit genug Zeit bleibt, sich in Ruhe für oder gegen ein Geschenk zu entscheiden. Für den online Geschenkumtausch gelten jedoch ebenfalls einige Regelungen:
- Auch bei Onlinekäufen ist wichtig, dass der Artikel unbenutzt bleibt, die Originalverpackung aufgehoben wird und alle Etiketten vorhanden sind.
- Viele Shops ermöglichen bei der Rückgabe eine Erstattung des Kaufpreises, sodass du dein Geld über die gewählte Zahlungsart zurückbekommst. Bei einigen Händlern kannst du manchmal sogar entscheiden, ob du stattdessen einen Gutschein oder auch einen Produkttausch möchtest.
- Für die Rücksendung solltest du eine stabile und sichere Verpackung achten, damit der Artikel auch unbeschädigt beim Händler ankommt. Dieser übernimmt zwar das Versandrisiko, aber nur, wenn die Verpackung angemessen ist.
- Die Kosten für die Rücksendung trägt oftmals der Verkäufer. Das gilt jedoch nur, wenn der Warenwert mindestens 40 Euro beträgt. Ist dies nicht der Fall, muss der Käufer selbst für das Paket zahlen.
Tipp: Hast du die Frist für den Umtausch verpasst, den Kassenzettel verlegt oder die Verpackung bereits geöffnet, kannst du den Artikel entweder selbst behalten oder jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis fragen, ob er oder sie sich für das Geschenk begeistern kann. Eine weitere Alternative ist natürlich, das ungewollte Präsent über Online-Plattformen oder auf dem Flohmarkt weiterzuverkaufen. So bekommst du zumindest einen Teil des Geldes zurück und kannst jemand anderem eine Freude damit machen.
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