Der Gürtelroseimpfstoff Shingrix (GlaxoSmithKline) ist wieder lieferbar. GSK teilt heute mit, dass die Vakzine in 1er Packungen eingetroffen ist und über den Großhandel ausgeliefert wird. Allerdings sind die Impfdosen in erster Linie für Privatpatienten vorgesehen.
Shingrix ist seit Langem eingeschränkt lieferbar. GSK liegen laut eigenen Angaben mehr Vorbestellungen vor als Ware verfügbar ist, sodass nicht alle Bestellungen erfüllt werden können.
„Die 1er-Packungen sind in erster Linie für Privatpatienten vorgesehen, bei denen die zweite Impfstoffdosis zur Vervollständigung der Impfserie noch aussteht; diese sollten über Privatrezept verschrieben werden,“ teilt GSK mit. Sollen gesetzlich Versicherte geimpft werden, muss die Verordnung – mit Ausnahme von Bayern – immer über den Sprechstundenbedarf verordnet werden. Das gelte auch für Einzelpackungen. „Auch in diesem Fall können die 1er-Dosen vorzugsweise für GKV-Patienten verwendet werden, die aufgrund des Lieferengpasses bisher ihre zweite Dosis noch nicht erhalten haben,“ räumt GSK ein.
10er-Packung kommt 2020
Für das Jahr 2020 würden weiterhin regelmäßig monatliche Lieferungen vorrangig der Packung zu zehn Impfdosen in begrenzten Mengen eintreffen. 10er-Packungen können ab der ersten Januarwoche vom Großhandel vorbestellt werden. Zeitweise Lieferausfälle können jedoch auch für das kommende Jahr vorerst nicht ausgeschlossen werden. „Mit einer neuen Impfserie soll daher nur begonnen werden, wenn auch die Verabreichung der zweiten Dosis nach zwei bis sechs Monaten sichergestellt ist.“
Shingrix ist seit Mai 2018 auf dem Markt und wurde nur etwa ein Jahr später für ausgewählte Patientengruppen zur Pflichtleistung der Kassen erklärt. Shingrix ist zur Vorbeugung von Herpes Zoster und postzosterischer Neuralgie bei Erwachsenen ab dem 50. Geburtstag zugelassen. Zur Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen zu je 0,5 ml nötig. Der Totimpfstoff ist bei Patienten ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung der Kassen. Zur Risikogruppe, die bereits ab einem Alter von 50 Jahren zu Lasten der Kasse immunisiert werden kann, gehören Personen mit einer Grunderkrankung, die eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung darstellt.
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