Levocetirizin wurde im Frühjahr aus der Verschreibungspflicht entlassen. Die ersten Hersteller meldeten die verschreibungspflichtigen Varianten bereits im April als „außer Vertrieb“. Parallel wurden OTC-Präparate als offizielle Nachfolger auf den Markt gebracht. Leider ist die Änderung nicht bei jedem Arzt angekommen. Was ist zu tun, wenn der Vorgänger verordnet ist?
Verordnet ist Levocetirizin unter Angabe der Wirkstärke, der abzugebenden Menge, des Herstellers und der Pharmazentralnummer. Somit liegt eine eindeutige Verordnung vor. Laut neuem Rahmenvertrag wäre die Verordnung nicht eindeutig, wenn das als AV gekennzeichnete Arzneimittel nicht mehr lieferfähig ist und nach den Regelungen des Rahmenvertrages auch keine Alternativen zur Auswahl stehen.
Im Fall Levocetirizin haben PTA jedoch eine Wahl. Auch wenn bei der Eingabe des verordneten Arzneimittels in die Apothekensoftware die Meldung „außer Vertrieb“ erscheint, werden andere verschreibungspflichtige Präparate bei der Vergleichssuche (aut-idem) angezeigt. In der Apotheke darf aus den vier preisgünstigsten Arzneimitteln gewählt werden. Es sei denn es liegt ein Rabattvertrag vor. Denn das rabattierte Arzneimittel hat stets Vorrang.
AV wird nicht mehr mitgezählt
Zum 1. November sind erste Änderungen zum neuen Rahmenvertrag in Kraft getreten. Ein als AV gekennzeichnetes Arzneimittel wird seitdem bei der Abgaberangfolge nach § 10 ff. – die vier preisgünstigsten Präparate oder preisgünstigen Importe – nicht mehrberücksichtigt. Die Abgabe ist allerdings noch erlaubt, wenn das Medikament die Austauschkriterien des Rahmenvertrages erfüllt.
Austausch auf OTC ist nicht möglich
Zwar ist das apothekenpflichtige Levocetitizin-haltige Arzneimittel offizieller Nachfolger der verschreibungspflichtigen Variante. Allerdings darf das OTC-Präparat nicht abgegeben werden. Der Rahmenvertrag verbietet einen Austausch zwischen verschreibungspflichtigen und OTC-Arzneimittel. In § 18 heißt es: „Zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, ist ein Austausch nicht zulässig.“
Wirkstoffcheck
In festen Zubereitungen zur oralen Anwendung zu 5 mg je abgeteilter Form darf Levocetirizin ohne Rezept abgegeben werden. Die Arzneimittel müssen allerdings einen Hinweis auf die Anwendungsbeschränkung für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr tragen. Levocetirizin wird zur Linderung der nasalen und okulären Symptome bei saisonaler und perennialer allergischer Rhinitis sowie zur Linderung der Symptome der chronisch idiopathischen Urtikaria eingesetzt.
Achtung! Saft und Tropfen bleiben verschreibungspflichtig.
Levocetirizin ist ein selektiver, peripherer H1-Rezeptorantagonist und das aktive Enantiomer von Cetirizin. Das Antiallergikum der 2. Generation wirkt schnell und langanhaltend und kann die Blut-Hirn-Schranke nur in geringem Maß überwinden. Das Piperazin-Derivat hemmt die Histamin-vermittelte frühe Phase der allergischen Reaktion. Die Migration von Entzündungszellen und die Freisetzung von bestimmten Mediatoren der allergischen Reaktion werden minimiert. Betroffene nehmen Levocetirizin einmal täglich ein. Mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen können Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit oder Mundtrockenheit sein.
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