Die Deutschen lieben Haustiere. Mehr als 30 Millionen gibt es davon, in jedem dritten Haushalt lebt eines. Statistisch gesehen haben damit auch rund 22.000 PTA einen Hund, eine Katze oder einen Vogel. Mit in die Apotheke dürfen die kleinen Lieblinge aber doch meist nicht – und das hat einen Grund.
Eine klare Bestimmung, dass Tiere in der Apotheke verboten sind, gibt es nicht. Es lässt sich aber aus der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ableiten. Ob nun schniefende Kunden, die ihre Rezepte vor der Übergabe sorgfältig einspeicheln, mehr zum in der ApBetrO geforderten „einwandfreien hygienischen Zustand“ beitragen als ein unter dem Chefschreibtisch dösender Kurzhaardackel, sei dahingestellt. Fakt ist: Sauber muss es sein! Und für Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, müssen sogar spezielle Hygienemaßnahmen getroffen werden. Diese sind in einem Hygieneplan festzulegen, ihre Durchführung ist regelmäßig zu dokumentieren.
„Ich habe schon alles gesehen: einen Fressnapf im Labor, einen Gummiknochen in der Rezeptur, mausernde Vögel in der Offizin.“
Das alles ist mit Hunde- und Katzenhaaren nur schwer zu vereinbaren. „Das Halten von Hunden in der Apotheke würden wir beanstanden“, sagt ein Pharmazierat aus Niedersachsen. Gemeint ist, dass sich ein Tier täglich in der Apotheke aufhält – das Büro des Chefs eingeschlossen. Auch eine Katze, die selbstständig immer wieder die Apothekenräume aufsucht, ist unzulässig.
Trotzdem stößt der Pharmazierat bei seinen Revisionen regelmäßig auf Tiere oder zumindest Spuren ihrer Haltung: „Ich habe schon alles gesehen: einen Fressnapf im Labor, einen Gummiknochen in der Rezeptur, mausernde Vögel in der Offizin.“ Einmal ließ sich der Inhaber erst nach Androhung eines Zwangsgeldes davon überzeugen, dass es so nicht geht. Regelmäßig rufen auch Kunden bei der Kammer an und beschweren sich über Hunde in der Apotheke.
Generell lässt sich das Halten von Tieren also mit den Hygienevorgaben der Apotheke nicht vereinbaren. Aber Ausnahmen sind denkbar: Über ein Aquarium mit Fischen als Gestaltung der Offizin würde der Pharmazierat noch mit sich reden lassen. Auch ein Hund im Nachtdienstzimmer einer Apotheke, die schon mehrfach überfallen wurde, wäre ausnahmsweise denkbar. Letztlich bleibt es Auslegungssache und der Pharmazierat muss im Einzelfall entscheiden.
Das klassische Schild mit dem traurigen Hund neben dem Satz „Wir müssen leider draußen bleiben“ ist zwar häufiger beim Metzger zu sehen. Aber eigentlich dürfen auch Kunden ihre Vierbeiner nicht mit in die Apotheke bringen. „Bei einer Revision würde ich darauf hinweisen, dass das Tier zu entfernen ist“, sagt der Pharmazierat.
Sein schrägstes Erlebnis hatte er vor einigen Jahren allerdings mit einem toten Tier: Ein Apotheker und Hobbyjäger hatte seinen jüngsten Abschuss in der Apotheke aufbewahrt: Die Wildsau lag zerlegt im Apothekenkühlschrank, das Jagdgewehr lehnte daneben.
Im Extremfall kann die Apotheke auch wegen unhaltbarer hygienischer Zustände vorübergehend geschlossen werden. In Zusammenhang mit Tieren ist dem Pharmazierat kein Fall bekannt. Aber wegen Schimmel im Keller oder üblen Gerüchen in der Offizin würde in Niedersachsen etwa alle zwei Jahre einmal eine Apotheke vorübergehend geschlossen, bis die Schäden behoben seien.
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