IXOS.PDL: Digitale Unterschrift wird deaktiviert
Pharmatechnik deaktiviert zum 1. Mai die Funktion der digitalen Unterschrift im Modul IXOS.PDL für den Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Vorerst. Denn eine aktualisierte Rechtsauslegung des Rahmenvertrages macht eine handschriftliche Unterschrift auf Papier weiterhin zwingend erforderlich.
In der Anlage 11 zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V sind die pharmazeutischen Dienstleistungen geregelt. § 3 liefert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und auch die Unterschrift. Demnach bestätigt die versicherte Person „sowohl den Erhalt von in den Anhängen vorgesehenen Teilleistungen als auch die vollständige Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung nach deren Erhalt durch Unterschrift auf der Vereinbarung (Quittierung).“ Apotheke und versicherte Person erhalten jeweils eine Fassung der unterschriebenen Vereinbarung. Wobei für die Apotheke eine Dokumentationspflicht von vier Jahren gilt. Weiter heißt es: „Perspektivisch soll auf ein elektronisches Quittierungssystem umgestellt werden.“ Liegt hier der Hase im Pfeffer?
„Eine aktualisierte Rechtsauslegung der Vorgaben des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V, wonach derzeit eine handschriftliche Unterschrift auf Papier weiterhin zwingend erforderlich ist“, teilt Pharmatechnik mit. „Unsere bisherige, anwaltlich gestützte Einschätzung kann unter den aktuellen Bedingungen leider nicht länger aufrechterhalten werden.“ Die Folge: Die Funktion der digitalen Unterschrift im Modul IXOS.PDL wird zum neuen Monat abgestellt.
In anderen Anwendungsbereichen wie dem Lastschriftmandat oder der Empfangsbestätigung bei Pflegehilfsmitteln bleibt die digitale Unterschrift weiterhin verfügbar und bietet dort nach wie vor eine spürbare Arbeitserleichterung, so ein Sprecher.
„Wir bedauern diesen Rückschritt in der digitalen Prozessgestaltung sehr und arbeiten gemeinsam mit unseren Partnern intensiv daran, digitale Lösungen auch im Bereich der pDL langfristig zu ermöglichen. Sobald eine digitale Signatur gemäß Rahmenvertrag zulässig ist, wird die entsprechende Funktion selbstverständlich wieder aktiviert.“
Was bedeutet das für die Apotheken?
Mehrarbeit, weiß ein Apotheker aus Hamburg. „Das ist für mich mehr Aufwand, ich muss die Dokumente ausdrucken, unterschreiben lassen, abheften, einscannen – es ist einfach nervig.“ Zuvor war es eine smarte und einfache Lösung. „Ich fand das gut. Einfach Handy hinhalten per QR-Code, die Kunden konnten das dann selbst auf ihrem Gerät gegenzeichnen oder über das Tablet der Apotheke.“ Doch damit ist in wenigen Tagen Schluss. Über die Hintergründe lässt sich nur spekulieren. „Das spricht dafür, dass der GKV-Spitzenverband das politisch nicht will. Die Folge ist klar. Es werden noch weniger pDL als ohnehin durchgeführt.“
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