Nichtverfügbarkeit: 20 Millionen Mal pro Jahr
Arzneimittellieferengpässe sind in den Apotheken Alltag. Für acht von zehn Apothekenteams gehören Engpässe zu den größten Ärgernissen, und das schon seit Jahren. Eine Besserung scheint nicht in Sicht, wie die Liste der nichtverfügbaren Arzneimittel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigt. Etwa 500 Arzneimittel sind dort mitunter gemeldet. Die Abda informiert in einem Faktenblatt zu Lieferengpässen; unter anderem über Ursachen und die Position der Apothekerschaft. Die Nichtverfügbarkeit wird von den Apotheken rund 20 Millionen Mal pro Jahr dokumentiert.
Im vergangenen Jahr waren insgesamt 892 verschiedene rezeptpflichtige Arzneimittel auf der BfArM-Engpassliste zu finden. Besonders gefährdet ist die Versorgung mit Antibiotika, Inhalativa und Antidiabetika. Von einem Engpass ist die Rede, wenn ein Arzneimittel über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen in der üblichen Menge nicht ausgeliefert werden kann oder eine deutlich erhöhte Nachfrage, die das Angebot übersteigt, verzeichnet wird.
Ist dies der Fall, entsteht in den Apotheken ein erheblicher Mehraufwand. In Zahlen sind das durchschnittlich 23,7 Stunden pro Woche, die für das Management von Lieferengpässen aufgebracht werden müssen. Dazu gehören Rücksprachen mit Ärzt:innen, dem Großhandel und den Patient:innen. Etwa 20 Millionen Mal wird von den Apotheken pro Jahr die Nichtverfügbarkeit dokumentiert, wie das Faktenblatt der Abda zeigt.
Die Ursachen sind verschieden – Kostendruck, Oligopolisierung und Verlagerung der Produktion nach Asien. Aber auch Produktionsverzögerungen und Qualitätsprobleme können Lieferengpässe verursachen. Die Abda listet zudem gesetzliche Entwicklungen wie Exklusivverträge sowie saisonale Trends als mögliche Ursachen. Laut Europäischer Kommission gehören Produktionsprobleme (50,6 Prozent), Nachfrageanstieg (16,7 Prozent) und wirtschaftliche Gründe (11,2 Prozent) zu den Hauptursachen für Lieferengpässe, so die Abda.
Abhilfe sollten das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) und das Pflegestudiumsstärkungsgesetz bringen. Doch die Apotheken wurden nur „bestenfalls geringfügig entlastet“.
Den im März von der EU-Kommission vorgestellten Gesetzentwurf zum Critical Medicines Act (CMA) bewerten die Abda und der Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) als Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz ziele auf die Ursachen von Lieferengpässen ab und stärke die europäischen Produktionskapazitäten. Globale Lieferketten werden diversifiziert und die Abhängigkeit von Drittländern verringert.
Zudem setzt sich die Abda für einen angemessenen finanziellen Ausgleich für das Management von Engpässen in den Apotheken ein. Gefordert werden mehr Freiheiten beim Austausch nichtverfügbarer Arzneimittel. Dazu gehört beispielsweise der Austausch auf einen andere Darreichungsform, wie es bislang nur bei Arzneimitteln der Kinderarzneimitteliste gestattet ist.
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