Läusemittel: Kasse zahlt, aber nicht bei E-Rezept
Kopfläuse sind echte Plagegeister. Sie vermehren sich rasant, denn ein Weibchen kann pro Tag etwa zehn Eier legen. Ist die erste Laus oder Nisse entdeckt, sollte so schnell wie möglich mit der Behandlung begonnen werden. Einige Präparate gegen Kopfläuse sind erstattungsfähig. Dabei ist die Art der Verordnung entscheidend. Denn Medizinprodukte können – eigentlich – noch nicht elektronisch verordnet werden.
Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) liefert eine Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte. Gelistet sind auch die Läusemittel Dimet 20, Hedrin Once Liquid Gel, Mosquito med Läuse Shampoo 10 und Nyda Läusespray.
Die Produkte sind für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall erstattungsfähig. Doch nur, wenn sie papiergebunden verordnet werden. Das Ausstellen eines E-Rezeptes ist noch nicht möglich. Einen offiziellen Starttermin gibt es nicht. Auf der Roadmap der Gematik ist kein Datum hinterlegt.
Unter Umständen können dennoch E-Rezepte über Medizinprodukte in der Apotheke auflaufen, nämlich dann, wenn Praxen die Freitextverordnung genutzt haben. Beliefern sollten Apotheken die elektronischen Verordnungen über die Medizinprodukte dennoch nicht. Soll zulasten der Kasse versorgt werden, muss die Praxis ein Papierrezept ausstellen. Eine Diagnose muss nicht angegeben werden. Wurde jedoch eine dokumentiert, besteht für die Apotheke eine Prüfpflicht.
Zur Behandlung von Kopfläusen kommen verschiedene Wirkstoffe infrage. Geeignet sind:
- Permethrin und Pyrethrumextrakt besitzen neurotoxische Eigenschaften und werden in der Schwangerschaft lediglich als Reservemittel eingesetzt. Die Substanzen werden dermal nur gering resorbiert und sollen in der Schwangerschaft nur nach medizinischer Indikationsstellung angewendet werden. Die klassischen Insektizide werden von der Laus über die Körperoberfläche aufgenommen, lähmen die Parasiten und schädigen deren Nervensystem. Daher sind die Insektizide meist gegen die Nissen wirkungslos. Denn bei frisch abgelegten Eiern wird das Nervensystem erst nach etwa vier Tagen ausgebildet. Ein weiteres Problem ist, dass die Läuse bei einer nicht toxischen Dosis enzymatisch entgiften und sich wieder erholen können.
- Prosil gleicht Silikonen – ist aber keins. Der Substanz wird eine physikalische Wirkung zugesprochen und sie legt sich über die Tracheen der Laus. Das Krabbeltier erstickt. Außerdem kann Prosil die Wachsschicht des Lauspanzers auflösen – der ungebetene Gast trocknet aus.
- Zwei-Stufen-Dimeticon ist ein Gemisch aus zwei Silikonölen – einem dick- und einem dünnflüssigen. Die besonders niedrige Oberflächenspannung ermöglicht gute Spreit- und Kriecheigenschaften. Zum einen werden die Parasiten ummantelt, zum anderen kann das Dimeticongemisch in die winzigen Atemöffnungen der Läuse eindringen und sich so im gesamten Atemsystem ausbreiten und dort die Luft verdrängen. Während das flüchtige Dimeticon verdampft, bleibt das dickflüssige Dimeticon zurück, verdickt und verschließt das Atemsystem der Läuse, Larven und Eier irreversibel, wodurch diese ersticken. Die Wirksamkeit von Nyda Läusespray wird schon nach einer Einwirkzeit von zehn Minuten erreicht. Nach acht bis zehn Tagen sollte die Anwendung wiederholt werden.
- Oligodecen-Öl soll, genauso wie Kokosöl, Kopfläuse in jedem Entwicklungsstadium unschädlich machen. Ein feiner Ölfilm soll die Parasiten umhüllen und so die Atmungsöffnungen verkleben.
- Neem-Öl soll die Laus ersticken. Das Produkt muss 15 Minuten im trockenen Haar einwirken und wird anschließend mit Wasser aufgeschäumt und ausgespült.
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