Chaos beendet, Versorgungslücke geschlossen. Bei der Abgabe der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung herrscht wieder Klarheit. Der Bundestag hat im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) die Übergangsfrist verlängert. Die Produkte sind damit bis zum 2. Dezember erstattungsfähig. Damit ist auch die Unsicherheit bei Lavanid Wundgel genommen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sein GVSG trotz Ampel-Aus noch durch den Bundestag gebracht. Zwar nicht wie ursprünglich geplant und vollumfänglich, aber unter anderem mit Blick auf die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung erfolgreich.
„Um den Herstellern von Wundbehandlungsprodukten ausreichend Zeit zu geben, das neue Beratungsverfahren beim G-BA in Anspruch zu nehmen und auch die Ergebnisse der Bewertung durch das IQWIG in der Erstellung der Nutzennachweise berücksichtigen zu können, wird die Übergangsregelung in § 31 Absatz 1a Satz 5 um weitere zwölf Monate verlängert.“
Die Übergangsfrist war zum 2. Dezember vergangenen Jahres ausgelaufen. Herstellern war es aufgrund der fehlenden Bewertungskriterien nicht möglich, den therapeutischen Nutzen der Produkte zu belegen und entsprechende Nachweise beizubringen.
Allerdings bleibt den Herstellern nicht viel Zeit, denn ursprünglich war eine Fristverlängerung von 18 Monaten geplant – jetzt sind es zwölf und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss zügig die Voraussetzung schaffen, damit eine Bewertung der Produkte innerhalb dieses Zeitraums überhaupt möglich ist.
Beispiel Lavanid Wundgel
Das sterile Hydrogel auf Basis der Ringer-Lösung enthält Polyhexanid als Konservierungsmittel. Lavanid Wundgel dient der Befeuchtung, zur Reduktion der Neubildung von Biofilm sowie als autolytisches Débridement und kommt zur Behandlung schlecht heilender, empfindlicher sowie chronischer Wunden zum Einsatz.
Da Lavanid Wundgel ein Hydrogel ist, könnte es künftig zu den sonstigen Produkten zur Wundbehandlung gehören und somit aus der Erstattung fallen – es sei denn, der Hersteller hat entsprechende Studien beigebracht und das Produkt in der Taxe umgemeldet. Doch das ist nicht der Fall.
„Wahrscheinlich fällt auch unser Lavanid Hydrogel in die Kategorie ‚sonstige Produkte zur Wundbehandlung’“, heißt es auf Nachfrage. „Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass diese Produkte leider nicht mehr von der GKV erstattet werden.“
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