Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind gefragt, doch die Einnahme ist umstritten. Denn ihr Nutzen ist oftmals nicht belegt. So bieten beispielsweise Vitamin D-Präparate laut Öko-Test keinen Vorteil für gesunde Menschen. Dennoch boomt die Nachfrage. Dabei werden die Präparate oft mit irreführenden Aussagen beworben – auch weil Regulierungen fehlen, kritisiert die Verbraucherzentrale und fordert unter anderem ein Zulassungsverfahren für NEM.
Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regelt, was unter einem NEM zu verstehen ist, was bei der Kennzeichnung zu beachten ist und noch mehr. Doch weil es sich dabei um Lebensmittel handelt, unterliegen entsprechende Präparate nicht denselben Regelungen wie Arzneimittel. So gibt es beispielsweise für NEM bisher kein verpflichtendes Zulassungsverfahren. Und auch verbindliche Höchstmengen für die enthaltenen Mineralstoffe und Vitamine fehlen.
Das soll sich ändern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Positionspapier. Denn durch die fehlende Regulierung drohen gesundheitliche Risiken für Verbraucher:innen, über die diese jedoch oft nicht oder nur unzureichend informiert sind.
Mehr zum Unterschied zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln erfährst du hier.
Forderung nach EU-weitem Zulassungsverfahren für NEM
„Die Verbraucherzentralen und der vzbv fordern zur Gewährleistung des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes die Einführung eines Zulassungsverfahrens für NEM im europäischen Binnenmarkt“, heißt es in dem Positionspapier. Vor dem Inverkehrbringen eines Präparats sollte daher das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt gelten. Solange bis ein entsprechendes Verfahren auf EU-Ebene eingeführt ist, soll es zudem ein nationales Verfahren geben, bei dem die Sicherheit, die korrekte Kennzeichnung und die Richtigkeit der Werbeaussagen geprüft werden.
Dies entspricht laut dem vzbv auch dem Wunsch der Patient:innen. Demnach hatten sich in einer Umfrage mehr als neun von zehn Befragten dafür ausgesprochen, dass die Unbedenklichkeit von NEM vor ihrem Inverkehrbringen staatlich geprüft werden sollte. „Zwar ist nach dem Lebensmittelrecht der Inverkehrbringer dafür verantwortlich, dass sein Produkt sicher ist, doch gerade bei NEM haben sich diesbezüglich in den letzten Jahren verschiedene Probleme gezeigt“, so die Kritik. Und selbst Präparate, die ordnungsgemäß angezeigt werden, würden oft Mängel aufweisen.
Keine NEM für Kinder
Neben einem Zulassungsverfahren für NEM fordern die Verbraucherschützer:innen außerdem eine europaweite Festlegung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM, und zwar differenziert nach Altersgruppen. Dabei sollte in einer rechtsverbindlichen Positivliste auch festgelegt werden, welche sonstigen Stoffe in NEM enthalten sein dürfen. Auch hier gilt die Forderung nach einer nationalen Regelung, bis diese auf EU-Ebene durchgesetzt ist. Als Grundlage könnten dabei die vom Bundesinstitut für Risikobewertung festgelegten Empfehlungen für Höchstmengen dienen.
Doch damit nicht genug. So soll eine Klarstellung erfolgen, dass Nahrungsergänzungsmittel generell nicht für Säuglinge und Kleinkinder vorgesehen sind. Außerdem soll eine bundesweite Meldestelle für Neben- und Wechselwirkungen bei NEM eingeführt werden.
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