Ob Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder Beleidigungen von Kolleg:innen oder Kund:innen – es gibt verschiedene Gründe, warum Chef:innen Angestellte entlassen. Das gilt auch, wenn diese ungefragt Einblicke in den Arbeitsalltag liefern, und zwar in den Sozialen Medien. Das zeigen zwei fristlose Kündigungen wegen TikTok-Videos.
Für eine fristlose Kündigung braucht es bekanntlich einen wichtigen Grund. Dieser muss es unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis noch so lange bestehen zu lassen, bis die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wann ein Grund wichtig genug ist, die außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, kann nicht pauschal gesagt werden. „In der Regel muss es sich um eine schwere Vertragsverletzung handeln“, heißt es von der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen. Genau diese sahen die Arbeitgebenden von zwei Auszubildenden aus Hessen. Der Grund: Die beiden Angestellten hatten ungefragt Einblicke in ihren Arbeitsalltag im Betrieb geliefert – durch vermeintlich lustig gemeinte Videos bei TikTok. Für die Chef:innen jedoch ein No-Go.
Vorsicht bei „lustigen“ Einblicken in den Arbeitsalltag
Neben Trends zum Abnehmen, besseren Schlafen und Co. kursieren in den Sozialen Medien zahlreiche Videos, in denen Angestellte Einblicke in ihren Arbeitsalltag liefern. Auch PTA nutzen mitunter Kanäle wie TikTok und Co., um Nutzer:innen „hinter die Kulissen“ in der Apotheke blicken zu lassen. Doch auch wenn entsprechende Videos oft mit einem Augenzwinkern zu betrachten sind, ist dabei Vorsicht geboten.
„Wenn in den Videos abschätzige Urteile über den Betrieb gefällt werden, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein“, warnt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt mit Verweis auf die Entlassung zweier Azubis aus Hessen. Der Grund: Beide hatten Videos zu ihrem Alltag im Ausbildungsbetrieb aufgenommen und auf TikTok gepostet. Gezeigt wurden dabei unter anderem Szenen wie das Einschlafen am Arbeitsplatz, das „Aufknallen“ des Telefonhörers bei Kundenanrufen oder unfreundliches Verhalten bei Beratungsgesprächen mit klar erkennbarer Arbeitskleidung.
Vor dem Posten um Erlaubnis fragen
Das Problem: Zwar waren die Inhalte satirisch und lustig gemeint, doch um Erlaubnis hatten die Mitarbeitenden ihre jeweiligen Arbeitgeber:innen nicht gefragt. Laut der IHK ein No-Go. Demnach haben Fotos oder Videos aus dem Betrieb ohne Einverständnis nichts auf Social Media verloren – das gelte generell für alle Arbeitnehmenden. „Man kann sich auch nicht damit herausreden, dass das Video Satire sein soll.“
Die Folge: Nachdem die Arbeitgebenden die Videos gesehen hatten, folgte für beide Azubis die fristlose Kündigung. Denn neben der fehlenden Erlaubnis wurden die Inhalte außerdem während der Arbeitszeit erstellt – Stichwort Pflichtverletzung.
Doch damit nicht genug. Denn wollen Angestellte in den Sozialen Medien Einblicke in den Arbeitsalltag liefern, lauern dabei weitere Stolperfallen. „Wenn andere Kolleginnen und Kollegen ohne deren Wissen gezeigt werden, verstößt das gegen deren Persönlichkeitsrechte. Wenn wie in dem einen Fall Kundendaten auf dem Bildschirm zu sehen sind, ist es zudem ein schwerwiegender Datenschutzverstoß“, heißt es von der IHK weiter.
Ob PTA in den Sozialen Medien aktiv sein müssen, erfährst du hier.
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