ePA: Pilotphase mit Einschränkungen?
Heute startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Testregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen – in letzterer ohne Apotheken. Doch bei der Pilotphase gibt es weitere Einschränkungen. So gibt es die ePA zunächst nur in rund 300 ausgewählten Einrichtungen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert.
Bevor der flächendeckende Rollout der ePA erfolgen soll, beginnt heute zunächst die Testphase zur Erprobung. Doch diese startet anders als ursprünglich geplant. So sind in Nordrhein-Westfalen die Apotheken außen vor, nachdem Sicherheitsforschende des Chaos Computer Clubs Lücken im System der ePA aufgedeckt hatten. Genau diese sind nun auch der Grund, warum die Pilotphase mit weiteren Einschränkungen startet, nämlich ausschließlich in Einrichtungen, die an der Erprobung teilnehmen.
Damit reagiere die Gematik laut der KBV auf die festgestellten „Mängel in der Sicherheitsarchitektur“. Zu den gravierendsten gehört dabei, „dass auf beliebig viele elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann, ohne dass eine Gesundheitskarte des Versicherten gesteckt und der Behandlungskontext hergestellt wurde“, wie KBV-Vorstandmitglied Dr. Sibylle Steiner betont.
Übrigens: Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hatte zuletzt ebenfalls Kritik in puncto Sicherheit geäußert und Eltern vorerst von der Nutzung der ePA für Kinder abgeraten.
Pilotphase: ePA nur in teilnehmenden Einrichtungen
Rund 230 Arztpraxen sind in den drei Modellregionen an der Testphase beteiligt, auch einige Krankenhäuser und Apotheken nehmen teil – insgesamt sind es laut KBV rund 300 Einrichtungen. Und nur diese haben ab heute Zugriff auf die ePA. So wird beispielsweise das für die Nutzung notwendige Update der Praxissoftware für die ePA 3.0 nur in den Testpraxen installiert und freigeschaltet. „In allen anderen Praxen kann die Akte erst nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung genutzt werden“, so die KBV.
Erst mit dem Start des bundesweiten Rollouts erfolge demnach die Freischaltung für alle Praxen. Wann dieser erfolgt, hängt laut dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik vom Verlauf der Testphase ab, die mehrere Wochen umfassen soll. Ursprünglich war der 15. Februar als Starttermin angedacht. Doch nun sollen zuvor erst die entsprechenden Schwachstellen behoben werden. „Die umfassende Sicherheit der ePA ist eine Grundvoraussetzung, auf der eine positive Nutzererfahrung aufsetzen muss. Sonst verspielen wir die Akzeptanz der Bevölkerung“, macht auch Steiner einmal mehr deutlich.
Auch das Anlegen der ePA für Versicherte durch die Kassen erfolgt laut der KBV schrittweise. Demnach werde zwar ab heute damit begonnen, die elektronischen Patientenakten für alle Versicherten anzulegen, die nicht von der Opt-out-Option Gebrauch gemacht haben. Dabei sollen jedoch zunächst alte ePA-Akten migriert werden. „Danach erfolgt die Anlage der Akten in den Modellregionen und erst dann die deutschlandweite Ausstattung“, so die KBV.
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