Kopfläuse: Ohne Wiederholungsbehandlung geht nichts
Kopfläuse sind vor allem bei Kindern weit verbreitet. Weil die kleinen Parasiten zu echten Plagegeistern werden können, kommen Eltern um eine Behandlung meist nicht herum. Nun liefert das Robert-Koch-Institut (RKI) neue Handlungsempfehlungen und macht vor allem auf die Bedeutung einer Wiederholungsbehandlung bei Kopfläusen aufmerksam.
Leiden Kinder unter einem Kopflausbefall, ist schnelle und wirksame Hilfe gefragt. Im Epidemiologischen Bulletin 01/2025 hat das RKI den Ratgeber Kopflausbefall aktualisiert. So wird unter anderem Juckreiz neu als Leitsymptom aufgeführt. Zudem liefern die Expert:innen insbesondere in puncto Therapie einige neue Hinweise.
„Eine optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination geeigneter chemischer und physikalischer Verfahren, so dass synergistische Effekte genutzt werden können“, heißt es. So wird generell zu einer Kombination aus der Anwendung geeigneter Kopflausmittel – Pedikuloziden – und nassem Auskämmen mit einer Haarpflegespülung und einem Läusekamm zur Kontrolle des Behandlungserfolgs geraten, und zwar nach folgendem Schema:
- Tag 1: Behandlung mit wirksamem Präparat gemäß Herstellerangaben; nach dem Auswaschen nasses Auskämmen
- Tag 2: Nasses Auskämmen
- Tag 5: Nasses Auskämmen zum Entfernen nachgeschlüpfter Larven
Achtung: Weder Hausmittel wie Essig noch ein Saunabesuch können den Expert:innen zufolge als wirksame Behandlungsoptionen betrachtet werden. Auch die Therapie mittels Heißluft – beispielsweise durch einen Föhn – kann eher schaden als nutzen.
Schwangere, Stillende und Betroffene mit einer multiplen Überempfindlichkeit gegen chemische Substanzen oder einer Chrysanthemenallergie sollen den Befall rein physikalisch – sprich durch nasses Auskämmen – behandeln.
Kopfläuse: Wiederholungsbehandlung nicht vergessen
Weil die entsprechend eingesetzten Mittel „nicht zuverlässig alle Eier abtöten“ und nach der Erstbehandlung laut den Expert:innen weiterhin Larven schlüpfen können, ist zudem eine Wiederholungsbehandlung gegen Kopfläuse erforderlich, und zwar „innerhalb eines engen Zeitfensters“, genau an Tag 8, 9 oder 10. „Dieser enge zeitliche Rahmen ergibt sich, weil bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven schlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können“, so die Warnung. Auch nach der Wiederholungsbehandlung sollte der Erfolg wiederum regelmäßig überprüft werden:
- Tag 1 nach Wiederholungsbehandlung: Nasses Auskämmen
- Tag 13 und Tag 17: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen.
- Woche 1 und Woche 2 danach: Nasses Auskämmen
Bleibt eine Wiederholungsbehandlung aus, kann dies das Überleben von Eiern und/oder Larven begünstigen. Das gilt ebenfalls, wenn das verwendete Präparat zu sparsam aufgebracht, ungleichmäßig verteilt oder zu stark verdünnt sowie nicht lang genug einwirken kann.
Mitteilungspflicht beachten
Einmal mehr erinnert das RKI zudem an die Mitteilungspflicht der Eltern gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz, wenn das Kind unter Kopflausbefall leidet und eine Gemeinschaftseinrichtung besucht. Dies gilt auch nach Beginn der Behandlung. Außerdem müssen Leiter:innen von Gemeinschaftseinrichtungen beim Feststellen eines Falles das zuständige Gesundheitsamts davon unterrichten.
Übrigens: Entgegen dem Mythos können Läuse weder fliegen noch springen, denn die Ektoparasiten besitzen keine Flügel – aber sechs Beinchen. Die kleinen Plagegeister können nur bei direktem Haar-zu-Haar-Kontakt den Kopf wechseln.
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