Für Diamorphin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Injektionslösung, die unter anderem im Rahmen der Substitutionstherapie zum Einsatz kommen, besteht ein Versorgungsmangel. Diesen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben.
Diamorphin ist ein halbsynthetisches, stark analgetisches Opioid. Dabei handelt es sich um die chemische Bezeichnung für Heroin. Morphin bildet die Ausgangssubstanz. Der Wirkstoff kommt in der Substitutionstherapie zum Einsatz. Diese erhalten Patient:innen, die durch den Missbrauch illegal erworbener Opioide abhängig geworden sind.
Nun hat das BMG einen Versorgungsmangel für Diamorphin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Injektionslösung bekanntgegeben. Dieser ermöglicht den zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG), beispielsweise das Inverkehrbringen von Ware in ausländischer Aufmachung. Grundlage ist § 79 Absatz 5 und 6 AMG.
Denn Diamorphin-haltige Arzneimittel dienen der Vorbeugung oder Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung und eine alternative, gleichwertige Therapie steht nicht nur Verfügung, heißt es vom BMG weiter. Stattdessen müssen betroffene Patient:innen auf andere Wirkstoffe zur Substitutionstherapie wie Methadon umgestellt werden.
Substitutionstherapie: Leichterer Zugang zu Diamorphin?
Das Problem: Diamorphin zeigt laut Studien im Vergleich zur Methadon-Behandlung eine deutliche Überlegenheit in puncto Haltequote, gesundheitliche Stabilisierung und Verringerung des Konsums von illegalem Heroin, wie die Deutsche Aidshilfe informiert. Dennoch sei die Versorgungslage Opiatabhängiger bezüglich der Behandlung mit Diamorphin hierzulande generell als nicht ausreichend zu bezeichnen. Denn Zugang zur Behandlung mit Diamorphin in der Regelversorgung besteht derzeit nur für Patient:innen ab 23 Jahren, die seit mindestens fünf Jahren schwerst opioidabhängig sind.
Dies will das Bundesgesundheitsministerium künftig ändern und den Zugang an die Erfahrungen der ärztlichen Praxis und den Kreis der zu behandelnden Patient:innen mit einer schweren Opioidabhängigkeit anpassen, wie aus einem Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung hervorgeht. Denn die bisherigen Regelungen würden die überlebensnotwendige Therapie verzögern oder sogar verhindern. Künftig soll Diamorphin unter anderem bereits ab 18 Jahren und nach zweijähriger Opioidabhängigkeit verordnet werden können.
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