Mehr als 550 Fälle von Masern wurden dem Robert-Koch-Institut (RKI) in diesem Jahr bereits gemeldet, heißt es im Epidemiologischen Bulletin 39/2024 – so viele, wie seit Jahren nicht mehr. Zeit, dein Wissen zu Symptomen, Behandlung und Impfung aufzufrischen.
Während die Corona-Pandemie für einen Rückgang auf ein- bis niedrig-zweistellige Fallzahlen gesorgt hat, sind Masernerkrankungen aktuell auch hierzulande wieder auf dem Vormarsch, und zwar in nahezu jeder Altersgruppe. Und das trotz zur Verfügung stehendem Impfstoff und Impfpflicht für bestimmte Personengruppen. Denn die Infektionskrankheit ist nicht nur hochansteckend, sondern kann auch zu schweren Verläufen führen.
Masern: Auslöser, Symptome, Meldepflicht
Auslöser einer Masernerkrankung sind RNA-Viren, die zu den Morbilliviren der Familie der Paramyxoviren gehören und als sehr licht-, temperatur- und UV-empfindlich gelten. Sie verbreiten sich über infizierte Personen weiter, und zwar per Tröpfcheninfektion bei Kontakt mit Nasen- oder Rachensekret. Dabei genügt oftmals schon ein kurzzeitiger Kontakt mit den Viren – beispielsweise über die Luft.
Die Inkubationszeit beträgt zwischen sieben und 21 Tagen, wobei meist nach zehn bis 14 Tagen Symptome wie Husten, Schnupfen und Entzündungen der Bindehaut und des Nasen-Rachen-Raums, begleitet von Fieber auftreten. Auch weiße bis blau-weiße Flecken an der Mundschleimhaut sind mögliche Anzeichen einer Masernerkrankung. Im Anschluss daran bildet sich der typische Hautauschlag. Dieser beginnt meist im Gesicht und kann auf den gesamten Körper übergehen. Dabei besteht Verwechslungsgefahr mit Röteln, Ringelröteln und Scharlach.
Bereits vier Tage vor Auftreten des Ausschlags steigt die Ansteckungsgefahr und hält bis vier Tage nach dessen Abklingen an. Masern zählen dabei laut dem RKI zu den ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt und gelten hierzulande seit 2001 als meldepflichtig. Besteht der Verdacht auf eine Maserninfektion, ist daher ein Arztbesuch angezeigt, um eine entsprechende Laboruntersuchung durchführen zu lassen.
So wird behandelt
Eine spezielle antivirale Therapie gibt es nicht, stattdessen spielt vor allem die Symptomlinderung eine Rolle. Hierfür kommen fiebersenkende Arzneimittel ins Spiel. Da eine Masernerkrankung das Immunsystem von Betroffenen über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis Jahren schwächen kann, haben andere Krankheitserreger meist leichtes Spiel. So entwickeln Patient:innen oftmals weitere Erkrankungen wie Mittelohr-, Lungen- oder Hirnhautentzündungen, die eine Antibiose erforderlich machen. Auch Spätfolgen wie eine subkutane sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die zu einer Degeneration des Nervensystems führt, sind möglich.
Lebenslanger Schutz durch Impfung und Infektion
Um einer schweren Masernerkrankung vorzubeugen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bereits eine Impfung im Kindesalter. Genau sollte die Immunisierung mit zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erfolgen, wobei die erste Dosis im Alter zwischen 11 und 14 Monaten und die zweite bis spätestens zum 23. Lebensmonat erfolgen sollte. Verabreicht wird ein Masern-basierter Lebendimpfstoff, meist in Kombination mit abgeschwächten Mumps-, Röteln- und Varizellenviren.
Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nur eine Impfung erhalten haben, sollten sich laut Stiko ein zweites Mal impfen lassen. Für nach 1970 geborene Personen, die in medizinischen Einrichtungen, Gemeinschafts- oder Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler:innen, Fach-, Berufs- oder Hochschulen tätig sind oder Kontakt zu potenziell infektiösem Material haben, gilt die Empfehlung zur Zweifachimpfung. Diese bietet einen lebenslangen Schutz, ebenso wie eine durchgemachte Infektion.
Steigende Fallzahlen trotz Impfpflicht
Seit März 2020 gilt zudem mit dem Masernschutzgesetz für einige Personengruppen eine Pflicht zum Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes. Betroffen sind davon nach 1970 geborene Menschen, die in Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sowie diejenigen, die in Gemeinschafseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz, beispielsweise Schulen und Kitas, betreut werden.
Das Problem: Während laut dem RKI zwar hierzulande generell von einer hohen Immunität gegen Masern in der Bevölkerung ausgegangen werden kann, zeigt sich häufig ein lückenhafter Impfschutz und das im Nationalen Impfplan festgelegte Ziel von einer Inzidenz von < 1 Fall pro 1 Million Einwohner wird verfehlt.
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