Schon im letzten Jahr stand fest: Erstmals sollen Apotheken eine Erstattung für liegengebliebene Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium stellte dafür insgesamt 16 Millionen Euro in Aussicht. Nun wird ausgezahlt. Pro Apotheke gibt es mehr als 900 Euro, informiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) – somit werden nur sieben Millionen Euro ausgeschöpft.
Anfang Oktober trat die Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe, kurz Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung, in Kraft trat. Diese regelt den Anspruch auf die Rückerstattung von Kosten, die Apotheken durch die Beschaffung liegengebliebener Grippeimpfstoffe der Saison 2020/2021 entstanden sind. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich nach der Anzahl der nicht abgegebenen Impfdosen und dem Apothekeneinkaufspreis je Dosis. Den noch vorhandenen Bestand mussten die Apotheken innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach der Bekanntmachung der Anspruchsvoraussetzungen – zwischen dem 20. Oktober und 30. November – dem DAV melden.
Nun ist es so weit: Der jeweilige Betrag soll in der kommenden Woche über den Nacht- und Notdienstfonds (NFF) ausgezahlt werden. Rund 7.500 Apotheken erhalten im Schnitt eine Summe von jeweils mehr als 900 Euro (912,91 Euro), heißt es vom DAV. Dabei werden jedoch nur sieben der zur Verfügung stehenden 16 Millionen Euro ausgeschöpft. Denn entschädigt werden insgesamt 650.000 übriggebliebene Dosen Grippeimpfstoff. „Ich bin froh, dass wir ein effizientes und reibungsloses Verfahren für die Abwicklung der Rückerstattung gefunden haben“, kommentiert DAV-Vorstand Thomas Dittrich die anstehende Auszahlung über den NFF, der wiederum die Summe vom Bundesamt für Soziale Sicherung erstattet bekommt. Apotheken müssen die anspruchsbegründenden Nachweise bis zum 31. Dezember 2024 unverändert speichern oder aufbewahren.
Der DAV sieht in der Rückerstattung generell ein richtiges Signal. Denn obwohl die Impfbereitschaft der Bürger:innen hoch gewesen sei und rund 20 Millionen Impfdosen ausgeliefert wurden, blieben so viele Impfstoffe liegen wie noch nie. „Die Politik hat mit einer entsprechenden Verordnung im Jahr 2021 konsequent gehandelt und erstattet den Apotheken die Kosten für die Impfdosen, die bestellt und geliefert wurden, aber nicht mehr verimpft werden konnten. Es ist ein wichtiges Zeichen an die Apothekerschaft, dass man sie mit wirtschaftlichen Risiken nicht alleine lässt, wenn sie sich intensiv für die Impfkampagnen gegen Corona und Grippe in Deutschland einsetzen, betont DAV-Vorstand Thomas Dittrich.
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