50 Cent und wenig Spielraum
50 Cent sollen Apotheken künftig als Aufwandsentschädigung bekommen, wenn aufgrund eines Lieferengpasses Arztrücksprache gehalten werden muss. Das geht aus dem Referentenentwuf hervor, den das Bundesgesundheitsministerium heute vorgelegt hat.
Das Bundesgesundheitsministerium hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) vorgelegt. Es gibt kritische Stimmen – „Dieses Gesetz wird das Engpass-Problem nicht lösen, denn es geht seine Ursachen nur bei Antibiotika und Krebsmitteln an“, mahnt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer.
Was hat die Politik geplant, um Lieferengpässen entgegenzuwirken?
Zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder eines erhöhten Bedarfs an rabattierten Arzneimitteln soll eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden. Für Arzneimittel mit einer kritischen Versorgungslage sollen Apotheken aufgrund von vereinfachten Austauschregelungen mehr Beinfreiheit erhalten.
Um Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Frühwarnsystem etablieren. Für Rabattarzneimittel soll eine dreimonatige, versorgungsnahe Lagerhaltung eingeführt werden.
Apotheken sollen einen Zuschlag von 50 Cent bekommen, wenn wegen einem Lieferengpass Arztrücksprache gehalten werden muss – vorausgesetzt, der Beirat hat für das betroffene Arzneimittel eine kritische Versorgungslage festgestellt. So war es bereits im Eckpunktepapier aus dem Dezember vorgesehen. Außerdem sollen die während der Pandemie getroffenen Sonderregelungen erhalten bleiben – Stückeln und Ausweichen auf eine andere Wirkstärke –, allerdings ohne die verordnete Wirkstoffgesamtmenge zu überschreiten. Auch Patient:innen sollen finanziell entlastet werden, denn ihnen sollen dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Festbeträge für Kinderarzneimittel soll es nicht mehr geben, aber Hersteller den Preis einmalig auf das 1,5-Fache anheben können.
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